Aussaattermin für Zwischenfrucht im Rahmen des FUL-Programmes verschoben
(Mainz) - Wie das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mitteilte, wurde für das Jahr 2005 eine Ausnahmegenehmigung für den Zwischenfruchtanbau nach der Getreideernte für die Programmteile I Umweltschonender Ackerbau, IX Mulchsaatverfahren bei Mais und Zuckerrüben und XVI Mulchsaat-/Muchpflanzverfahren mit und ohne Bodenbearbeitung erteilt. Demnach muss die Aussaat der Zwischenfrucht nicht bis zum 10. September, sondern bis zum 22. September erfolgt sein.
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Norbert Schindler, hat die Ausnahmegenehmigung des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums ausdrücklich begrüßt, da der Einsaattermin 10. September aufgrund der diesjährigen Witterung kaum einzuhalten gewesen wäre. Schindler bezeichnete die Verschiebung des Termins als eine praxisgerechte Lösung im Sinne der Landwirte.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550
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