Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bei Commerzbank/Dresdner Bank bis 2011 gesichert
(Berlin) - Bei der Zusammenlegung der Zentralen von Commerzbank und Dresdner Bank sind betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2011 ausgeschlossen, das haben Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber am Dienstag vereinbart.
Weitere Regelungen zu Abfindungen und zur Altersteilzeit wurden in einem Sozialplan festgeschrieben. "Das ist ein erster guter Schritt, um bei dem angekündigten Personalabbau Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden und ihnen so weit wie möglich Sicherheit zu bieten", wertet Uwe Foullong, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Einigung zwischen
Arbeitnehmer- und Unternehmensvertretern von Commerzbank, Dresdner Bank und Dresdner Kleinwort Investmentbank.
Der vorgezogene Sozialplan beinhaltet auch Abfindungsregelungen für freiwilliges Ausscheiden und weitere personalpolitische Maßnahmen zum Beispiel hinsichtlich einer Altersregelung.
Die Vereinbarungen regeln zunächst die Integration der Frankfurter Zentralen. Sie seien eine vernünftige Ausgangsbasis für die anstehenden Verhandlungen, die die Betriebsräte nun mit den Arbeitgebern führen müssten, um Regelungen für die Gesamtbank zu erzielen, sagte Foullong.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand
Pressestelle
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Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956
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