Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Ausweispapiere für Bello und Co

(Stuttgart) - Darauf machte der ACE Auto Club Europa am 05. Mai in Stuttgart aufmerksam. Der Ausweis muss aber vorerst nur für Tiere mitgeführt werden, deren Besitzer ab dem 3. Juli 2004 nicht mehr über gültige, schon bestehende Bescheinigungen wie einen Impfpass verfügen, so der ACE. Der neue Ausweis enthalte Angaben über eine Tätowierung oder einen Mikrochip sowie die Kennzeichnungsnummer zur Identifikation des Tieres. Ferner müsse darin der gültige Impfschutz gegen Tollwut -mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor dem Grenzübertritt- ersichtlich sein. Der Pass soll nach Angaben des Clubs von Mitte Mai an beim Tierarzt erhältlich sein. Bei bereits geimpften Tieren kann der Tierarzt die Angaben aus dem "Internationalen Impfpass" in den neuen EU-Heimtierausweis übertragen. Geprüft werden dann lediglich die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung.

Die neuen Bestimmungen gelten auch für die zehn neuen EU - Beitrittsländer, jedoch nicht für Großbritannien, Irland und Schweden. Diese Länder dürfen im Rahmen einer Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall beibehalten.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233, 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030, Telefax: 0711/5303168

NEWS TEILEN: