Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Auto vom Sozialamt

(Stuttgart) - Sozialhilfeempfänger dürfen entgegen der üblichen Regel ein Auto halten. Sie müssen dafür allerdings triftige Gründe angeben. Wer beispielsweise das Fahrzeug beruflich benötigt, kann sogar behördliche Zuschüsse beanspruchen. Wie der ACE Auto Club Europa in der neuesten Ausgabe seiner Clubzeitschrift (ACE LENKRAD 1/02) berichtet, betrifft das Taxifahrer, Vertreter, Kraftfahrer und vergleichbare Berufstätige. Sie dürfen ihr Auto mit amtlichem Segen behalten. Gleiches gilt für jene, die auf einen Pkw wegen einer Behinderung oder wegen der weiten Entfernung zum derzeitigen oder künftigen Arbeitsplatz angewiesen sind. Auch wenn der Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwerlich oder gar nicht erreichbar ist, gibt es einen Zuschuss zum Auto vom Sozialamt. Ferner kann im Einzelfall selbst die Kinderbetreuung eine Rolle beim genehmigten Besitz eines Autos spielen, beispielsweise dann, wenn eine alleinerziehende Mutter einen Halbtagsjob ausübt und es nicht schafft, ohne Auto Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Ehe die Frau den Job aufgeben muss, darf sie das Auto behalten.

An den Kosten der Autohaltung beteiligt sich nach dem ACE- Bericht das Sozialamt, wenn der Pkw aus beruflichen Gründen benötigt wird. Dann kann auch die Kfz-Versicherung vom Einkommen abgesetzt werden. Zudem gewährtet das Amt noch zusätzliche Freibeträge: pro Entfernungskilometer monatlich 5,20 EUR. Das sind bei einer vierzig Kilometer von der Wohnung entfernten Arbeitsstelle 208 EUR. Der fraglich Freibetrag ist allerdings seit 1976 nicht mehr erhöht worden, obwohl der Preis für Normalbenzin in dieser Zeit im Jahresschnitt lediglich bei 87,4 Pf gelegen hat. Im Jahr 2000 mussten im Schnitt 1,94 DM für den Liter für Normalbenzin bezahlt werden. Das entspricht einer Preissteigerung um genau 120 Prozent. Zudem sind die Kosten für Kfz- Ersatzteile und Reparaturen noch stärker gestiegen. Widerspruch und Klage gegen zu niedrig empfundene Freibeträge könnten sich daher lohnen, heißt es in der ACE- Zeitschrift. Gewerkschaftsmitglieder sollten sich Unterstützung vom gewerkschaftlichen Rechtschutz sichern. Grundsätzlich gilt aber: Wer Sozialhilfe in Anspruch nimmt, muss aufs eigene Auto verzichten. Dann heißt es, aufs Fahrrad umsteigen und das Auto verkaufen. Die Clubzeitschrift zitiert dazu einen Sozialamtssachbearbeiter mit den Worten: "Es gibt ein Leben auch ohne Auto. Und streiten kann man sich mit dem Sozialamt über genügend Dinge, wo es mehr Grund dazu gibt, beispielsweise, wenn die Kostenübernahme für die Klassenfahrt eines Kindes abgelehnt wird."

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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