AvD befürchtet mehr Unfälle mit "Quads" / Vierrad-Motorradfahrer sollten sich freiwillig schützen
(Frankfurt am Main) - Jahrelang waren die Vierrad-Motorräder, sog. "Quads", auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen. Seit geraumer Zeit aber dürfen diese Fahrzeuge im Straßenverkehr gefahren werden. Der AvD befürchtet, dass dies zu einem spürbaren Anstieg der Unfallzahlen führen wird, wie es erste Hinweise aus der Versicherungswirtschaft zu bestätigen scheinen . Quads sind verhältnismäßig stark motorisiert und in den großen Hubraumklassen ab 150 ccm sogar auf Autobahnen zugelassen. Gleichzeitig haben Sie weder einen Sicherheitsgurt, noch besteht eine Helmpflicht. Hinzu kommt ein sehr problematisches Fahrverhalten, das in schnell gefahrenen Kurven leicht zum Umkippen des Fahrzeuges führen kann. Benötigt wird lediglich ein PKW-Führerschein, deshalb sollte man das Fahren erst abseits öffentlicher Straßen üben.
Wenn ein Quad mit einem anderen Fahrzeug kollidiert oder auf ein anderes Auto auffährt, wird der Fahrer vom Quad geschleudert und prallt schutzlos auf das Hindernis. Dies kann schon bei 40 km/h zu tödlichen Verletzungen führen, jenseits von 80 km/h hat der Pilot keine Chance.
Der AvD rät deshalb allen Quad-Interessenten und Fahrern, freiwillig einen Helm und schützende Kleidung zu tragen. Geeignet sind gute Motorradjacken und -hosen mit Protektoren, der AvD empfiehlt auch stabile Stiefel und Handschuhe. Die neue "helmfreie Freiheit" sollte nicht falsch verstanden werden, Quad-Fahrer sollten sich freiwillig schützen, denn bei steigenden Unfallzahlen ist sonst ohnehin schnell mit Auflagen des Gesetzgebers und seitens der Versicherer zu rechnen.
Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt
Telefon: 069/66060, Telefax: 069/6606789
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