Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD gegen 0,0 Promillegrenze / Aufklärungsarbeit ist wichtiger als absolute Verbote / Alkoholverbot für Fahranfänger birgt Risiken

(Frankfurt am Main) - Der Automobilclub von Deutschland (AvD) lehnt den Vorschlag von Sachsens Innenminister Holger Hövelmann (SPD) ab, eine 0,0 Promillegrenze für Autofahrer einzuführen. Die derzeitige Lösung ist ausreichend, nach der eine Verurteilung bereits bei Auffälligkeiten und Blutalkohol ab 0,3 Promille möglich ist. Durch weitere gesetzliche Regelungen würde man in diesem Bereich kaum etwas verändern. Die 0,0 Promillegrenze lehnt der AvD schon alleine deshalb ab, da sonst auch geringe Mengen Restalkohol zur Kriminalisierung führen.

Unbestritten sind Alkohol und Drogen am Steuer eine maßgebliche Ursache von Verkehrsunfällen. Der AvD vertritt deshalb die Devise "Auto? - Kein Alkohol, keine Drogen!", weil sich Autofahrer sonst an vermeintlich messbare Grenzen "herantrinken". Hier ist Aufklärungsarbeit wichtig, damit zum Beispiel bereits vor dem Trinken von Alkohol entschieden wird, wer als Fahrer nüchtern bleibt.

Gerade Menschen die sich richtig verhalten und zum Beispiel zu einer Party als Fahrgemeinschaft fahren, bei der der Fahrer absolut nüchtern bleibt, dürfen am nächsten Tag in einer Kontrolle nicht dadurch kriminalisiert werden, dass sie mit einem geringen Restalkoholwert getestet werden.

Auch die Diskussion eines abgestuften Alkoholverbotes für Fahranfänger sollte jetzt nicht wieder neu geführt werden. Was auf den ersten Blick Charme hat, birgt auf den zweiten Blick hohe Risiken:

Eine Herabsetzung der Promillegrenze für Fahranfänger lässt den Umkehrschluss zu, dass erfahrene Fahrer auch mit Alkohol sicher fahren können. Dies aber ist falsch. Aus diesem Grund ist der AvD gegen die geplante Regelung, was aber im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass der AvD Alkohol und Drogen am Steuer befürwortet.

Alkohol und Drogen beeinflussen die Wahrnehmung der Fahrer unabhängig davon, wie erfahren sie sind. Wer in einen Unfall verwickelt wird und Alkohol getrunken hat, muss sich bereits heute auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte - wie auch bei Drogeneinfluss - zumindest eine Mitschuld anrechnen lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Sven Janssen, Pressesprecher Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

(sk)

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