Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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AvD gegen "Führerschein mit Verfallsdatum" / Stellungnahmen zu den Themen des Verkehrsgerichtstages

(Frankfurt am Main) - Der Verkehrsgerichtstag in Goslar wirft seine Schatten voraus. In der kommenden Woche (vom 28. bis zum 30. Januar 2009) stehen richtungsweisende Themen auf der Tagesordnung - zum Beispiel, ob Führerscheine in Zukunft ein Verfallsdatum haben werden. Die dritte Führerscheinrichtlinie der EU führt dazu, dass eine neue Fahrerlaubnis ab 2013 nur noch höchstens 15 Jahre gültig ist und anschließend erneuert werden muss.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) appelliert, die EU-Richtlinie in Deutschland umsichtig und verhältnismäßig umzusetzen. Der Club lehnt eine Befristung der Fahrerlaubnis sowie regelmäßige anlassunabhängige Gesundheitsuntersuchungen - insbesondere für ältere Kraftfahrer - ab. Die EU-Vorgaben könnten den Weg für solche obligatorischen Untersuchungen frei machen. Nach Ansicht des AvD ist die automobile Mobilität in unserer Gesellschaft unabdingbar. Statistiken belegen zudem, dass ältere Kraftfahrer seltener in Unfälle verwickelt sind.

Während des Verkehrsgerichtstages in Goslar wird der AvD mit seinen Juristen und Verkehrsexperten die Arbeitskreise besetzen und die Interessen seiner Mitglieder vertreten. Es geht neben den Führerschein-Themen beispielsweise auch darum, wie das Punktesystem vereinfacht werden kann und ob Alkohol am Steuer ebenso sicher durch Atemtestgeräte wie über Blutproben nachgewiesen werden kann.

Nachfolgend eine Übersicht mit den Stellungnahmen des AvD.

Arbeitskreis I: "Grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU"
AvD: Rechtssicherheit muss nach Auslandsunfall im Vordergrund stehen!

Schadenersatzprozesse nach einem Verkehrsunfall im Ausland sollen in Zukunft durch den "Gerichtsstand im Land des Geschädigten" einfacher und schneller ablaufen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Geschädigte ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer auch im Inland verklagen können. Das begrüßt der AvD grundsätzlich, gibt jedoch zu bedenken, dass diese Verfahrensweise für den Geschädigten nicht immer nur vorteilhaft ist und weitreichende praktische und rechtliche Auswirkungen haben kann. Auch werden Richter und Anwälte vor neue Herausforderungen gestellt und müssen oft nicht vertrautes ausländisches Recht anwenden. Entsprechende Fortbildungen sind nötig. Darüber hinaus regt der AvD an, die Verbraucher umfassender aufzuklären und ihnen gegebenenfalls Alternativen aufzuzeigen. Denn je nach Sachlage kann es sinnvoller sein, zunächst den Schadenregulierungsbeauftragten einzuschalten, statt sofort im Inland zu prozessieren.

Arbeitskreis II: "Quotenbildung nach dem VVG"
AvD: Berücksichtigung des Einzelfalls bei grober Fahrlässigkeit

Eine der wichtigsten Neuerungen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist die Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit. Der AvD begrüßt dies, denn die Verbraucher sind dadurch besser gestellt. Die Gesetzesänderung wird sich vor allem bei selbstverschuldeten Unfällen im Rahmen der Kasko-Entschädigung auswirken. Bei grob fahrlässigem Verhalten (z.B. Fahren ohne Führerschein oder unter Alkohol / Überfahren einer roten Ampel) darf die Versicherung ihre Leistung kürzen - je nach Schwere des Verschuldens. Das nennt man Quotierung/Quotenbildung. Der AvD plädiert, immer den Einzelfall zu betrachten. Feste Tabellen sind - zumindest so kurz nach Einführung des Gesetzes - abzulehnen. Das neue VVG regelt zudem, dass einfach fahrlässige Verstöße nun folgenlos bleiben, betroffene Autofahrer somit ihren Versicherungsschutz behalten.

Arbeitskreis III: "Atem- und Blutalkoholmessung auf dem Prüfstand"
AvD: Blutproben sind das sicherere Mittel

'Alkohol am Steuer' wird in Polizeiprotokollen leider immer noch viel zu häufig als Unfallursache genannt. Und so lange das so bleibt, wird wohl auch über die Meßmethoden diskutiert werden. Umstritten ist, ob Atemalkoholanalysen ein vollwertiges Beweismittel in Strafverfahren sein können und unter welchen Voraussetzungen die Polizei - ohne einen Richter einzuschalten - bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt eine Blutentnahme anordnen darf. Der AvD lehnt eine Ausweitung der Atem-Alkoholkontrollen über den Bußgeldbereich hinaus (auf Straftatbestände mit Fahrerlaubnis-Entzug) ab. Der Nachweis der absoluten Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille Alkohol im Blut) sollte weiterhin durch Blutentnahme geführt werden - das ist die zuverlässigere Methode. Darüber hinaus fordert der AvD, Kontrollen anlassbezogen und strikt verhältnismäßig durchzuführen. Das bedeutet auch, dass die Blutentnahme im Regelfall durch einen Richter angeordnet werden muss. Ausnahmen sollten nur bei 'Gefahr im Verzug' gemacht werden. Aus Sicht des AvD dürfen den Probanden die Kosten der Blutprobe (ca. Euro 300,--) nur bei begründetem Verdacht auferlegt werden. Die Kosten verdachtsunabhängiger Kontrollen - ohne positiven Befund - sind von der Staatskasse zu tragen.

Arbeitskreis IV: "Radfahrer im rechtsfreien Raum"
AvD: Fairness und gute Sichtbarkeit im Straßenverkehr erforderlich

Es gibt über 70 Millionen Fahrräder in Deutschland, die von allen Altersgruppen genutzt werden. Radfahrer zählen im Straßenverkehr zu den "schwächeren" Verkehrsteilnehmern, sind besonders schutzbedürftig. Allerdings werden auch 42,4 Prozent aller Unfälle zwischen PKW und Fahrrädern von Radlern verursacht - so die Statistik. Um die steigende Zahl der Fahrradfahrerunfälle zu reduzieren, setzt sich der AvD unter anderem für eine deutlichere Radverkehrsführung ein, für ausreichend dimensionierte Radwege und Fahrradspuren mit sicheren Querungsmöglichkeiten und entsprechenden Abbiegephasen an Ampeln. Schilder sollten Autofahrer häufiger auf entgegenkommenden Radverkehr aufmerksam machen (z.B. in Einbahn- oder Fahrradstraßen). Werbeflächen bzw. Stelltafeln dürfen nicht die Sicht auf einmündende Straßen verbauen. Darüber hinaus empfiehlt der AvD Radfahrern, aus Sicherheitsgründen einen Helm zu tragen und Reflektoren an Kleidung und Fahrrad anzubringen.

Arbeitskreis V: "Section Control - Neuer Weg zur Tempoüberwachung"
AvD: Eine datenschutzrechtlich saubere Lösung ist erforderlich!

Neue Überwachungsanlagen - sogenannte "Section Control"-Anlagen - sollen nun auch in Deutschland Raser ausbremsen und helfen, die Unfallzahlen zu reduzieren. Von herkömmlichen Radaranlagen wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle gemessen - bei "Section Control" dagegen die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer definierten Strecke (bei existierenden Anlagen Mindestlänge 2km). Fahrzeuge werden bei der Einfahrt in die definierte Zone und bei der Ausfahrt erfasst. Die Zeit wird elektronisch gemessen und so die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Nach Ansicht des AvD können solche Langstrecken-Kontrollen an Unfallschwerpunkten sinnvoll sein. Schilder sollten darauf hinweisen. "Section Control" sollte keinesfalls mit der Intention eingeführt werden, das Straßennetz umfassend überwachen zu wollen. Zudem müssen datenschutzrechtliche Probleme vorab erörtert und gelöst werden. Wie in Österreich müssen beispielsweise die erfassten Kfz-Kennzeichen unbescholtener Autofahrer, die sich an das Tempolimit gehalten haben, unverzüglich aus den Speichern der Anlagen gelöscht werden. Um nicht das Szenario des gläsernen Autofahrers zu schaffen, ist sicherzustellen, dass eine Verknüpfung mit anderen Datenbanken nicht möglich ist.

Arbeitskreis VI: "Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis"
AvD: Keine Befristung sowie anlassunabhängige Kontrolle der Fahreignung

Die dritte Führerscheinrichtlinie der EU führt dazu, Führerscheine ab 2013 zu befristen. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann nur noch höchstens 15 Jahre gültig sein und muss anschließend erneuert werden. Das hält der AvD für nicht verhältnismäßig und ist gegen eine grundsätzliche Befristung der Führerscheine. Darüber hinaus müssen im Rahmen der EU-Richtlinie bis zum Jahr 2032 alle alten Führerscheindokumente umgetauscht und vereinheitlicht werden. Der AvD fürchtet, dass diese Vorgabe in Deutschland zum Einfallstor für die Einführung obligatorischer bzw. altersabhängiger Gesundheitsuntersuchungen werden könnte. Deshalb fordert der AvD den nationalen Gesetzgeber auf, die EU-Richtlinie umsichtig und verhältnismäßig umzusetzen und lehnt regelmäßige anlassunabhängige Gesundheitsuntersuchungen (zumindest im Bereich der Führerscheinklasse B/BE), insbesondere für ältere Kraftfahrer, ab. Die automobile Mobilität ist in unserer Gesellschaft ein hohes Gut und ermöglicht es, selbstständig und aktiv am Leben teilnehmen zu können. Forschungsergebnisse belegen zudem, dass ältere Kraftfahrer durchaus in der Lage sind, ein Nachlassen der Leistungsfähigkeit durch entsprechendes (Fahr-)Verhalten auszugleichen. Im Sinne einer altersgerechten Mobilität fordert der AvD die Fahrerlaubnisbehörden auf, von der bestehenden Möglichkeit, die Fahrerlaubnis entsprechend der Beeinträchtigung nur zu beschränken, mehr Gebrauch zu machen - statt nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip" zu verfahren.

Arbeitskreis VII: "Probleme mit Punkten"
AvD: Eine Vereinfachung des Punktesystems wird befürwortet

Für viele Autofahrer ist das gegenwärtige sogenannte Mehrfachtäterpunktsystem nicht zu durchschauen. Der AvD befürwortet deshalb eine Vereinfachung des Punktesystems, um es für alle Beteiligten transparenter zu machen. Darüber hinaus hält der AvD für sinnvoll, auf jedem Bußgeldbescheid die im Verkehrszentralregister in Flensburg einzutragenden Punkte aufzuführen. Das ist momentan leider nicht immer der Fall. Auch eine gesonderte Benachrichtigung des Betroffenen, dass ein Punkteeintrag in der Verkehrssünderdatei erfolgt ist, könnte in den Augen des AvD eine zusätzliche präventive Wirkung entfalten. Höhere Verwaltungsgebühren sollten damit jedoch nicht verbunden sein. Nicht für sinnvoll hält der AvD dagegen eine Ausdehnung der Tilgungsfrist. In der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis vorhandene Punkte gelöscht werden dürfen beziehungsweise müssen, regt der AvD eine bundeseinheitliche Lösung an. Verkehrssünder, die nach intensiver Prüfung ihrer Fahreignung ihren Führerschein wieder erhalten, sollten unbelastet neu starten dürfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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