AvD gegen generelles Überholverbot für Lkw: Nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
(Frankfurt am Main) - Der Automobilclub von Deutschland (AvD) steht der Ankündigung von NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) ein strengeres Überholverbot für Lastwagen auf zweispurigen Autobahnen in Nordrhein-Westfalen einzuführen kritisch gegenüber. Das Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen findet nicht die Zustimmung der Experten für Verkehrssicherheit. Zwar wünschen sich viele Pkw-Fahrer ein solches Überholverbot immer dann, wenn sie selbst einige Kilometer hinter einem solchen Elefantenrennen langsam fahren mussten, aber ein generelles Überholverbot würde neue und größere Probleme schaffen.
Mit einem Überholverbot wäre das Problem der hohen Verkehrsdichte auf den zweispurigen Autobahnen nicht gelöst, fordert AvD-Experte Johannes Hübner: wir brauchen endlich den schnellen dreispurigen Ausbau der meisten Strecken! Die Folgen eines Überholverbots werden drastisch sein:
- Lange Kolonnen von Lkw mit geringen Abständen blockieren die rechte Spur.
- Das Auffahren auf diese Autobahnen wird für Pkw-Fahrer zu einem gefährlichen Unterfangen: die Lücken zwischen den Lkw sind klein und die Geschwindigkeit beim Einfädeln muss genau passen.
- Sollte ein Autofahrer diese Hürde genommen haben, droht weitere Gefahr beim Überholen: eingeklemmt zwischen zwei 40-Tonnern muss er ohne vorher beschleunigen zu können auf die Überholspur wechseln.
- Reisebusse und Caravan-Gespanne werden zu Verkehrshindernissen, weil diese die Lkw-Kolonnen überholen und dabei kilometerlang auf der Überholspur bleiben.
Anstatt den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben und neue Probleme zu schaffen, sollten lieber die bestehenden Möglichkeiten besser ausgenutzt werden, fordert der AvD-Experte:
Nach StVO darf nur derjenige überholen, der deutlich schneller ist - in entsprechenden OLG-Urteilen wird von mehr als 10 km/h gesprochen. Wenn diese Vorschrift sowie Tempobegrenzer und Tachoschreiber der Lkw besser kontrolliert würden, dann dürfte kaum ein Lkw zum Überholen ansetzen, denn das andere Fahrzeug müsste schon langsamer sein als 70 km/h.
Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Pressestelle
Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260
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