Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD gegen geplante Umtauschpflicht und befristete Gültigkeit des EU-Führerscheins / Faule Kompromisse zu Lasten des Verbrauchers helfen nicht gegen Führerscheintourismus

(Frankfurt am Main) - Der Automobilclub von Deutschland e.V. begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen und das Engagement der EU-Verkehrsminister, die nunmehr seit geraumer Zeit diskutierte und lange Zeit brach liegende 3. Führerscheinrichtlinie endlich auf den Weg zu bringen. Er verwahrt sich allerdings gegen faule Kompromisse zu Lasten des Verbrauchers. Der AvD wendet sich vor allem gegen den geplanten Zwangsumtausch von allen alten nationalen Führerscheinen innerhalb der nächsten 25 Jahre und die Befristung der Gültigkeit neu ausgestellter Führerscheine auf generell 15 Jahre.

Diesem Vorschlag möchte der Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee am 27. März im Ministerrat zustimmen, weil der geplante Zwangsumtausch insbesondere im Kampf gegen den Führerscheintourismus Wirkung zeigen soll. Noch Mitte letzten Jahres war man auf Regierungsebene und bei den Verbraucherschutzverbänden geschlossen anderer Meinung: 30 Millionen Führerscheine in Deutschland umzutauschen, bedeute einen viel zu hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand, der rein sachlich auch nicht gerechtfertigt sei. Den Staat würde die ganze Sache nach Angaben des damaligen Bundesverkehrsministers Stolpe ca. 800 Millionen Euro kosten, jeder Bürger müsste etwa 30 Euro für den Europa-Führerschein zahlen.

Der Zwangsumtausch von nationalen Führerscheinen wurde daher, wie auch vom AvD gefordert - bislang von deutscher Seite abgelehnt. Nun aber wird der Zwangsumtausch von Führerscheinen u.a. vom Bundesverkehrsministerium als dringend erforderliches Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angesehen.

"Für Deutschland entwickeln sich vor allem im Ausland erworbene Führerscheine zu einem Problem bei der Verkehrssicherheit", so das Verkehrsministerium. Und weiter heißt es: "Da wir das Problem von zu Unrecht im Ausland an Deutsche erteilte Führerscheine national nicht lösen können, brauchen wir noch in diesem Jahr eine europäische Lösung. Nur durch eine EU-weite Regelung können wir verhindern, dass Alkohol- oder Drogensünder unter Umgehung deutschen Rechts weiter am Straßenverkehr teilnehmen können."

Das stimmt nicht -das Problem des Führerscheintourismus kann nach AvD-Ansicht aber nicht durch Einführung des Zwangsumtauschs von rechtsgültig erworbenen Führerscheinen gelöst werden. Vielmehr müssen bestehende Missstände innerhalb der EU beseitigt und es muss dafür Sorge getragen werden, dass bereits bestehende Regelungen von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Zum Hintergrund:
Der Erwerb eines Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat widerspricht an sich schon dem in der aktuell gültigen Führerscheinrichtlinie verankerten Grundsatz, dass ein Führerschein nur im Wohnsitzstaat selbst erworben werden kann. Bis dato konnte aber auf europäischer Ebene nicht erreicht werden, dass alle Mitgliedstaaten diesen Grundsatz einhalten, was zeigt, dass eine EU-weite Regelung die Probleme nicht automatisch beseitigt, so lange diese nicht von allen befolgt wird.

Der AvD fordert bestehende Missstände zu beseitigen, bevor der Verbraucher belastet wird!
Es macht aus Sicht des AvD zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, in der EU ein einheitliches Führerschein-Dokument zwangsweise durchzusetzen, denn derzeit gibt es in der EU noch keine einheitlichen Regelungen, was die Erteilung, Wiedererteilung und den Entzug von Führerscheinen betrifft. Die 2. Führerscheinrichtlinie schreibt zur Zeit nur gewisse Mindestanforderungen für die Erteilung von Führerscheinen vor; für den Entzug von Führerscheinen gibt es zur Zeit noch gar keine Regelungen in der EU, was bedeutet, dass diesbezüglich in jedem Mitgliedstaat anders verfahren wird.

Durch ein einheitliches EU-Führerscheindokument wird also letztendlich nur der Schein einer Einheit gewahrt, die es aber de facto im europäischen Fahrerlaubnisrecht noch gar nicht gibt. Der AvD fordert deshalb einheitliche Regelungen, bevor ein Verwaltungs- und Bürokratieaufwand geschaffen wird, für den es keine Rechtfertigung gibt!

Eine erhöhte Verkehrssicherheit kann nur dann erreicht werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Wege gehen. Davon ist man noch weit entfernt: Die etwa in Deutschland zur Klärung von Eignungszweifeln herangezogene Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) im Vorfeld der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach erfolgtem Entzug ist EU-weit mehr oder weniger einzigartig.

Hier sollte man dringend darüber nachdenken ob ein europaweit einheitliches Modell denkbar und umsetzbar ist. Denn nur dann, wenn auch für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis einheitliche Regeln existieren, kann man überhaupt davon sprechen, dass das oberste Ziel der europäischen Straßenverkehrspolitik - die Halbierung der Verkehrstoten bis zum Jahre 2010 - ernsthaft und sinnvoll angegangen wird.

Der AvD fordert EU-weit gleiche Führerschein-Voraussetzungen, statt wirkungslosen Zwangsumtausches, denn für einen Zwangsumtausch und eine Befristung von Führerscheinen gibt es derzeit keine sachliche Rechtfertigung. Der AvD fordert den Bundesverkehrsminister auf, die Gesetzesvorlage abzulehnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Sven Janssen, Pressesprecher Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

(sk)

NEWS TEILEN: