Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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AvD gegen "Kopfgeld" für private Blitzdienste / Pro Verstoß 10 Euro für den privaten Blitzdienst

(Frankfurt am Main) - Seit es den Kommunen Mitte der 90er Jahre erlaubt wurde, Geschwindigkeitsverstöße in Eigenregie auch mittels versteckter Messgeräte vor polizeilich festgelegten Unfallschwerpunkten zu messen und die Verkehrsverstöße mit Bußgeldbescheiden zu ahnden, werden damit gerne private Verkehrsüberwachungsunternehmen beauftragt.

Diese besondere Art von Public-Private Partnership und die Praktiken dieser privaten Blitzdienste untersuchten die Redaktion von Kabel 1 Magazin und ein Mitarbeiter des AvD Instituts für Verkehrssoziologie in teilnehmender Beobachtung mit versteckter Kamera. Sie gaben sich dazu gegenüber den privaten Blitzdiensten als Vertreter des Ordnungsamtes einer Stadt aus und erkundigten sich einmal äußerst vorsichtig und in einem zweiten Fall sehr direkt nach Möglichkeiten, mehr Einnahmen für die Stadt zu erzielen.

Die "Verkaufsgespräche" beweisen, dass es in erster Linie um sichere Mehrerlöse, statt um die Verkehrssicherheit geht. Es zeigte sich auch, welche Verdienstspannen bereits bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen zu erreichen sind und mit welchen technischen Mitteln die Orte gefunden und dann festgelegt werden, um gute Ergebnisse für die Blitzdienste und für die Kasse zu erzielen. Gezeigt werden am 25.10.2007 im Kabel 1 Magazin um 22.15 Uhr die für die Städte lukrativen Geschäftsmodelle.

"Wie einfach Autofahrer abgezockt werden können, dank der privaten Blitzdienste beinahe mühelos und wie ohne Kontrolle der Bürgerschaft und sogar auf Kosten der Verkehrssicherheit eine Gesetzeslücke ausgenutzt werden kann, ist erschreckend und die Dreistigkeit mit der die Branche auftritt beinahe unglaublich!" sagte Alfred Fuhr, Verkehrssoziologe des AvD, nach Sichtung des Materials. "Die Ergebnisse dieser Recherche liefern skandalöse Belege für die Vernachlässigung der Unfallprävention der Kommunen zugunsten der Einnahmen durch private Überwachungsunternehmen."

Der AvD sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass Prävention statt Inkasso im Vordergrund der Verkehrsüberwachung stehen muss, weil es möglichen Verkehrsopfern nichts nützt, wenn jemand vor dem Unfall auf der Lauer liegt, ohne auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer Einfluss zu nehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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