Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD gegen Parkkralle als Pranger für Steuersünder

(Frankfurt am Main) - Parkkrallen dürfen nicht dazu eingesetzt werden, Steuerrückstände bei den Bürgern einzutreiben. Der Automobilclub von Deutschland - AvD - wendet sich gegen die Pläne des sächsischen Finanzministers Dr. Horst Metz, der ab Juli rückständige Steuern eintreiben möchte, indem er die Autos von Steuerschuldnern an die Kette legt.

Treffen soll diese Zwangsmaßnahme des Finanzministers alle Steuerschuldner, egal ob sie zum Beispiel Einkommens-, Mehrwert-, Umsatz-, Erbschafts-, Kfz-, oder Grunderwerbssteuern schulden.

Mittels eines Metallbügels wird ihr Auto im öffentlichen Straßenraum an der Weiterfahrt gehindert. Zwei Warnaufkleber an den Scheiben geben Auskunft darüber, dass das Fahrzeug blockiert wurde und dass man sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen soll.

Der AvD kritisiert an diesem Vorgehen gleich vier Dinge:
1. Es werden im öffentlichen Verkehrsraum Hindernisse geschaffen, die vermeidbar wären.
2. Durch die Parkkralle und die Aufkleber wird der Schuldner auf zweifelhafte Weise öffentlich angeprangert.
3. Das Verfahren widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und benachteiligt einseitig die Autofahrer.
4. Verkehrliche Zwangsmaßnahmen dürfen nicht hilfsweise als Ersatzvornahme für die Regelung anderer Belange eingesetzt werden.

Bei vielen Steuerschulden stellt sich später heraus, dass sie auf Grund falscher Berechnungen und Annahmen zu Unrecht angemahnt wurden, die Zwangsmaßnahme beschneidet rechtliche Einspruchsmöglichkeiten. Zudem lässt der Finanzminister auch völlig offen, inwieweit im Vorfeld geprüft wird, ob der Betroffene von seinem Fahrzeug abhängig ist, etwa weil er es für die Ausübung seines Berufes benötigt oder aufgrund einer Behinderung darauf angewiesen ist.

Die heutigen rechtlichen Möglichkeiten Steuerrückstände einzutreiben reichen aus. Vor allem stellen sie sicher, dass die Betroffenen nicht öffentlich angeprangert werden und sie beeinträchtigen nicht die rechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten des Betroffenen. Deshalb darf die Parkkralle nicht als "Peitsche des Finanzamtes" eingesetzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt Telefon: 069/66060, Telefax: 069/6606789

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