Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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AvD: Mehr Kontrolle statt höhere Bußgelder / Höhere Kontrolldichte führt zu Veränderung des Fahrstils / AvD empfiehlt mehr Kontrollen statt Verschärfung des Bußgeldkataloges

(Frankfurt am Main) - Für 2009 plant das Bundesverkehrsministerium teilweise drastische Erhöhung der Bußgelder für Delikte im Straßenverkehr. Geschwindigkeitsdelikte sollen über sämtliche Staffeln durchschnittlich um rund 60 Prozent teurer werden. Nach Ansicht des Automobilclubs von Deutschland, AvD, führt jedoch erfahrungsgemäß erst die konsequente Durchführung von Kontrollen zu einem nachhaltig angemessenen Fahrstil.

In diesem Zusammenhang weist der AvD außerdem darauf hin, dass die seit Jahrzehnten bewährten und oftmals mit einem schlechten Image behafteten „Starenkästen“ noch immer ein wichtiges Element bei der Regulierung des Straßenverkehrs in Deutschland sind. Angesichts der in Deutschland mit seinem außergewöhnlich hohen Motorisierungsgrad relativ geringen Kontrolldichte befürwortet der AvD die Überwachung von Geschwindigkeit und Ampelanlagen ausschließlich dort, wo sie der Verkehrssicherheit dienen. Dazu gehören Unfallschwerpunkte genauso, wie die Bereiche vor Schulen und vor Kindergärten

Der AvD weist jedoch auch darauf hin, dass das schlechte Image der Messgeräte oftmals nicht zu Unrecht daraus resultiert, weil die Anlagen an wenig nachvollziehbaren Positionen – etwa kurz vor Ortsausgangschildern – eingerichtet sind. Damit wird das mit „Abzockerei“ behaftete Negativbild der Anlagen weiter gestärkt. Um die dringend gebotenen Kontrollen zu sichern und die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Personen wie von der Bundesregierung zugesagt bis 2010 zu halbieren, sind die "Starenkästen" umso sinnvoller, da die Präsenz der Polizei auf den Straßen stetig sinkt.

Auch die Vorsitzenden der beiden Polizeigewerkschaften, Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei und Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft, sprachen sich für eine höhere Kontrolldichte aus. Erste Erfolge kann die Bundesregierung allerdings bereits verbuchen: So sank die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen zwischen 2000 und 2007 von 7503 auf 4949, was einem Rückgang von 34 Prozent entspricht. Der AvD begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich.

Dennoch bleibt es für jeden Einzelnen ärgerlich, selbst Opfer einer Radarfalle geworden zu sein. Was sollte man tun? Nachdem man "geblitzt" worden ist, erhält der Halter des Fahrzeugs in der Regel nach einigen Wochen einen Anhörungsbogen. Der AvD weist darauf hin, dass niemand gezwungen ist, sich selbst zu belasten. Der Verkehrsverstoß muss also nicht bestätigt werden. Für AvD-Mitglieder steht die kostenlose AvD-Verkehrsrechtsberatung unter der Telefonnummer 069/66 06 800 zur Verfügung, die bei Bedarf auch den Kontakt zu einem AvD-Vertrauensanwalt vermittelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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