AvD-Ratgeber: "Heißer" Versicherungs-Herbst / Gute Beratung hilft bei der Wahl der richtigen Autoversicherung
(Frankfurt am Main) - Der Herbst bietet Autofahrern die Chance, Geld zu sparen - mit einem Versicherungswechsel. Jeweils zum Ende des Kalenderjahres kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss dem Versicherer allerdings spätestens am 30. November vorliegen.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt, die Tarife jetzt genau zu vergleichen und sich ein günstiges Angebot zu suchen. Bei identischen Leistungen können die Prämien der Versicherungen um bis zu 30 Prozent voneinander abweichen. Aber Vorsicht: Vergleichen Sie das Preis/Leistungsverhältnis immer genau. Bei nur geringen Preisunterschieden kann der etwas teurere Versicherer mit höherem Leistungsumfang oft besser sein.
Fahrzeugbesitzer haben nicht nur zum Jahresende, sondern auch bei einem Fahrzeugwechsel die Möglichkeit, sich eine neue Versicherung zu suchen. Sobald ein Neu- oder ein Gebrauchtwagen gekauft wird, kann das Kundenverhältnis zur bisherigen Assekuranz beendet werden. Auch bei einer Prämienerhöhung ohne Erweiterung des Leistungsumfangs darf innerhalb eines Monats gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich nur ein Teil des Versicherungspaketes (z. B. Kasko und / oder Insassenunfall) verteuert. Keine Rolle spielt dabei, ob sich letztlich die Rechnungssumme erhöht oder nicht. In Konsequenz können sowohl Teilleistungen gestrichen als auch der Gesamtvertrag beendet werden.
Unterschiedliche Arten des Versicherungsschutzes
Es gibt drei Möglichkeiten, ein Automobil zu versichern: Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflicht. Diese deckt Ersatzansprüche Dritter aus Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden ab, übernimmt beispielsweise Schmerzensgeld. Auch der Wagenlenker ist mitversichert.
Zusätzlichen, freiwilligen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung bieten Teil- und Vollkasko. Erstere deckt ausschließlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab wie Brand/Explosion oder Diebstahl. Kosten, die nach einem Unfall mit Haarwild entstehen können, werden ebenso übernommen wie Schäden, die auf Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmungen also Naturgewalten zurückzuführen sind. Versichert sind zudem Glasbruch, Kabelschäden durch Kurzschluss sowie Marderbisse ohne Folgeschäden.
Maximalen Schutz bietet die Vollkaskoversicherung. Über Haftpflicht- und Teilkasko hinaus sind hier Schäden wie Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle abgedeckt. Reguliert wird auch dann, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln, zahlungsunfähig oder nicht haftbar zu machen ist (z. B. Kleinkinder).
Wie Versicherungsbeiträge bestimmt werden
Je nach Automodell, Wohnort (Regionalklasse), Schadenfreiheitsrabatt (SF), Beruf (z.B. Beamter), Jahresfahrleistung oder Stell- bzw. Garagenplatz können die Prämien breit variieren. Mitentscheidend ist auch der Verwendungszweck des Fahrzeugs (wird es privat genutzt oder beispielsweise als Taxi) und die Einstufung bei der Vorversicherung. Diese gibt der neuen Assekuranz unter anderem Auskunft über den SF des Antragstellers. Relevant sind auch Vertragsdauer und Zahlungsweise. Diese Auskünfte werden mittels Formular erfragt, so dass nichts vergessen werden kann, was für den Antragssteller aber auch den Versicherer von Bedeutung ist. So ergibt sich letztlich aus einer Vielzahl einzelner Daten der zu leistende Versicherungsbeitrag.
Der AvD rät, darauf zu achten, ob die Versicherung einen sogenannten "Rabattretter" in die Tarife eingebaut hat. Fahrer, die 25 Jahre unfallfrei unterwegs waren, haben einen Schaden frei, ohne dass die Prämie erhöht wird. Neuerdings werden auch käufliche "Rabatt-Retter" angeboten, so dass man nicht erst nach 25 Jahren, sondern ab sofort einen Schaden frei hat der sogenannte Rabattschutz. Das sollte man sich gut durchrechnen, denn es kommt eventuell teurer, als nach einem Unfall hoch gestuft zu werden.
Vor dem Wechsel: Preise / Leistungen vergleichen
Eine Möglichkeit, Versicherungsprämien und Leistungen zu vergleichen, bietet das Internet. Nahezu jede Assekuranz und wohl sämtliche Direktversicherer haben einen Webauftritt, der Aufschluss über die gewünschte Art und den Preis des Schutzes gibt. Alternativen bieten diverse Preis-Suchmaschinen. Sie stellen verfügbare Angebote gegenüber und ermitteln das kostengünstigste. Immer noch üblich ist es auch, bei Versicherungen anzurufen und maßgeschneiderte Angebote erstellen zu lassen. Der AvD bietet im Kfz-Versicherungsbereich ebenfalls interessante Angebote (auch für Oldtimer) und gewährt seinen Mitgliedern besonders günstige Konditionen so dass sich ein Beitritt alleine deshalb rechnen kann.
Wie der Versicherungswechsel vor sich geht
Sind Preise und Leistungen verglichen und ist der Kündigungstermin berücksichtigt, kann es losgehen: Die Versicherung erhält alle relevanten Daten zu Person, Fahrzeug und Vorversicherung. Kommt es zur Einigung, erhält der Antragsteller eine Versicherungsbestätigung. Sobald der Neuwagen bzw. der neu gekaufte Gebrauchtwagen dann zugelassen ist und der Versicherer den Nachweis hat, beginnt der Versicherungsschutz. Neukunden bekommen auch die "grüne Versicherungskarte", da sie für die Einreise in einigen Ländern erforderlich ist.
Zusatzversicherungen in der Kfz-Assekuranz
Wohl jeder Versicherer bietet über Haftpflicht, Teil- und Vollkasko hinaus Zusatzversicherungen an. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen wie Schutzbriefe, Insassenschutz, Rabattretter und die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit in der Kasko. Über Sinn und Unsinn der Zusatzleistungen lässt sich streiten und ist von individuellen Faktoren abhängig.
So hat sich die verlängerte Neuwertentschädigung in der Vollkasko als sehr wertvoll erwiesen. Denn die "normale" Vollkasko ersetzt einen möglichen Totalschaden lediglich innerhalb der ersten sechs Monate nach der Neuanmeldung des Fahrzeugs. Anschließend muss der Versicherer nicht mehr in vollem Umfang erstatten, sondern lediglich den verbliebenen Zeitwert des verunfallten Fahrzeugs ersetzen. Dies kann beispielsweise bei Finanzierungen zu empfindlichen Belastungen führen, die der Geschädigte zu tragen hat. Gegen diese monetären Lücken zwischen Zeit- und Finanzierungswert kann sich der Versicherungsnehmer absichern.
Ein anderes Beispiel dafür, dass eine Zusatzversicherung im Ernstfall sehr nützlich sein kann, ist die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit in der Kasko. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn der Autofahrer telefonierend einen Unfall verursacht hat oder beispielsweise auch, wenn er ein Stoppschild oder eine rote Ampel überfahren hat.
Was tun, wenn es doch mal kracht
Grundsätzlich sollte man den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen und die Versicherung schnellstmöglich informieren. Danach läuft eine immer häufiger zu beobachtende Prozedur ab: Mit Sondertarifen verlocken die Assekuranzen die Versicherten dazu, im Schadenfall das Heft gänzlich aus der Hand zu geben. Versicherungsgutachter geben vor, was zu welchen Kosten wo und wie repariert werden kann. Vorteil dabei ist: Der Verunfallte hat vergleichsweise wenig mit Organisatorischem zu tun. Gutachter, Werkstatt und Reparaturumfänge bestimmt die Versicherung. Auch für Mobilität während der Reparaturzeit ist gesorgt. Nachteil: Der Geschädigte hat keine Wahl und ist seiner Versicherung vollständig ausgeliefert, die im Zweifel eher Kostenreduktion als optimale Leistung im Auge hat.
Einige Kasko-Versicherungen werden von Anfang an mit Werkstattbindung angeboten. Auch das sollte man sich genau überlegen. Denn wird das Auto in einer Werkstatt repariert, die die Versicherung vorgibt, könnte es eventuell Komplikationen mit der Herstellergarantie geben. AvD-Mitglieder können sich von erfahrenen Unfallexperten des Clubs jederzeit beraten lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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