Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD-Service: Haftungsfrage bei Schlagloch-Schäden oft strittig / Autofahrer sollten Geschwindigkeit an Straßenverhältnisse anpassen / Verstärkt auf Warnschilder und Tempolimits achten / Straßenzustand und Schaden am Fahrzeug mit Fotos dokumentieren

(Frankfurt am Main) - Der Winter hat den deutschen Straßen erheblich zugesetzt und mit dem einsetzenden Tauwetter werden nun zahlreiche Schlaglöcher sichtbar. Deshalb appelliert der Automobilclub von Deutschland (AvD) besonders vorausschauend und aufmerksam zu fahren, um Schäden an den Fahrzeugen zu vermeiden - beispielsweise am Fahrwerk, den Stoßdämpfern, an der Radaufhängung oder den Reifen. Denn wer für Schlagloch-Schäden haftet, ist häufig strittig. Nicht selten landen die Fälle vor Gericht. Der sogenannten "Verkehrssicherungspflicht" der Kommunen und Länder steht die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen (StVO).

AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker empfiehlt geschädigten Autobesitzern, sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos zu dokumentieren. "Das ist wichtig, um später nicht ohne Beweismittel dazustehen. Auch die Polizei sollte informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden. Die Schadenmeldung, das Polizeiprotokoll sowie der Kostenvoranschlag der Werkstatt sollten dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen - das heißt, in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis - eingereicht werden", erläutert Schmucker. Da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen die Schadenersatzurteile sehr unterschiedlich aus - teils pro Autofahrer, teils pro Kommune bzw. Landkreis. Das Landgericht Zwickau hat beispielsweise im vergangenen Jahr die Stadt verurteilt, einem Autofahrer einen Schaden von rund 2.500 Euro zu ersetzen. Der Mann musste jedoch 30 Prozent der angefallenen Werkstattkosten selbst tragen, da er nach Ansicht des Gerichts zu schnell gefahren war und ihm eine Mitschuld zugesprochen wurde.

In diesem Zusammenhang weist der AvD darauf hin, dass die Verkehrsteilnehmer kein Grundrecht auf sichere Straßen haben. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind es eher sie selbst, die in die Pflicht genommen werden. So besagt § 3 StVO, dass der Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen hat. Doch damit sind die Kommunen und Landkreise nicht aus der Verantwortung. Als Verkehrssicherungspflichtige sind sie dafür zuständig, dass die öffentlichen Straßen in verkehrssicherem Zustand sind. Was die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, ist nicht genau definiert. Das Bundesfernstraßengesetz sowie die Straßengesetze der Länder geben jedoch Anhaltspunkte. Und so haben Kommunen, Landkreise und gegebenenfalls auch die Länder die Pflicht, vor Schlaglöchern oder anderen Schäden zu warnen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu treffen - falls der Schaden nicht sofort behoben werden kann. Neben Warnschildern kann eine Schutzmaßnahme sein, die Geschwindigkeit auf betroffenen Abschnitten zu beschränken und vorübergehend beispielsweise 60 km/h oder 80 km/h anzuordnen.

AvD-Mitgliedern steht die AvD-Rechtsabteilung gerne beratend zur Seite. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, sind Schlagloch-Schäden in der Regel abgedeckt. Von Nachteil ist jedoch, dass dann eine Prämienerhöhung in Kauf genommen werden muss. Dies sollte man im Vorfeld abwägen - abhängig von der Höhe der Schadenssumme.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

(mk)

NEWS TEILEN: