Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD-Service: Mit dem Auto ins neue Jahr / So schön Feuerwerk auch anzusehen ist - an Autos kann es unter Umständen Schäden verursachen / Autos stehen Silvester am sichersten in der Garage / Teilkasko kommt für Brandschäden auf / Für Fahrten mehr Zeit einplanen

(Frankfurt am Main) - Silvester steht vor der Tür: Das ganze Land bereitet sich auf den Jahreswechsel vor. Autobesitzer sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, wo sie ihr Fahrzeug am letzten Abend des Jahres abstellen. Denn so schön das Feuerwerk auch anzusehen ist: Böller und Raketen können Scheiben und Karosserie des Autos beschädigen. Der AvD rät deshalb, das Auto möglichst überdacht, also in einer Garage, einem Parkhaus oder unter einem Carport abzustellen. Ist das nicht möglich, sollte zumindest ein Parkplatz abseits belebter Straßen gewählt werden.

Wenn dennoch Raketen Brand- oder Explosionsschäden am Auto angerichtet haben, ist dies in der Regel ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Sie zahlt auch für zerbrochene Scheiben. Lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung muss der Versicherte selbst zahlen.

Für Beulen durch herab fallende Raketen oder mutwillige Beschädigung durch Fremde ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Dabei gibt es allerdings Ausnahmen: "Kommt es durch eine glimmende Rakete am Lack oder am Cabrioverdeck zu Beschädigungen, besteht leider kein Versicherungsschutz" erklärt Christian Weishuber, Versicherungsexperte der Allianz Versicherungs-AG. "Voraussetzung für einen Kaskoschaden ist, dass die Beschädigung unmittelbar durch mechanische Gewalt eingetreten ist. Bei sogenannten Seng- oder Schmorschäden ist dies nicht der Fall."

Prämienerhöhung kann teuer werden

AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker weist darauf hin, dass bei einer Regulierung von Schäden über die Vollkasko, anders als bei der Teilkasko, neben dem vereinbarten Selbstbehalt auch eine Prämienerhöhung zu berücksichtigen ist. Insgesamt kann es also teurer werden, als den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Geschädigte ohne vertraglichen Rabattretter sollten sich daher den so genannten Höherstufungsschaden, also das Geld, das sie in den kommenden Jahren auf Grund der Prämienerhöhung mehr zahlen müssen, berechnen lassen, bevor sie sich zur Schadensregulierung durch die Versicherung entschließen.

Wenn der Täter bekannt ist, muss er natürlich für den Schaden geradestehen. Angesichts der Menge an Raketen dürfte es in den meisten Fällen aber unmöglich sein, zu ermitteln, von wem die betreffende Rakete kam. Der Schaden sollte in jedem Fall der Polizei angezeigt werden.

Alkohol gehört für die meisten Menschen zu Silvester dazu. In einer Gruppe sollte deshalb vorher geklärt werden, wer nüchtern bleibt und die anderen nach hause bringt. Für Fahrten in der Silvesternacht sollte deutlich mehr Zeit eingeplant werden als üblich: Sowohl feiernde Menschen auf den Straße als auch Polizeikontrollen halten den Verkehr auf. Der Fahrer sollte auf laute Geräuschen und Blendung durch Feuerwerk ebenso vorbereitet sein wie auf alkoholisierte Personen, die unvermittelt auf die Fahrbahn laufen. Wird auf der Straße ein Feuerwerk gezündet, sollte man nicht weiterfahren, sondern abwarten, bis die Raketen zu Boden gefallen sind, um Schäden am Auto zu vermeiden. Am besten ist es, das Auto in der Zeit, in der die meisten Raketen gezündet werden, also zwischen etwa 23:30 Uhr und 1:00 Uhr, stehen zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

(mk)

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