Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD-Umfrage: Kfz-Ummeldung bundesweit vereinfachen

(Frankfurt am Main) - Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit der Ausnahmeregelung im § 47 soll es möglich machen: Bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes kann das alte Kfz-Kennzeichen mitgenommen werden. Nach Ansicht des Automobilclubs von Deutschland (AvD) klingt das nach einer guten Nachricht für die meisten Autofahrer. Denn so ließen sich rund 30 Euro für neue Nummernschilder sparen. Doch in der Praxis zögern viele Länder noch, die neue Regelung umzusetzen. Hessen ist Vorreiter, Niedersachsen und Baden-Württemberg sind organisatorisch am weitesten, Nordrhein-Westfalen und beispielsweise auch Sachsen möchten dagegen nichts verändern – das hat der AvD bei einer Umfrage in den zuständigen Ministerien erfahren.

Der AvD empfiehlt, dem Autofahrer die Entscheidung zu überlassen, ob er sein Kennzeichen behalten oder ein neues haben möchte. Es wäre zu begrüßen, wenn alle Länder die Ausnahmeregelung umsetzen würden. Die Fahrzeugbesitzer könnten nicht nur Geld für die Nummernschilder sparen, sondern auch Zeit – die Ummeldung würde erleichtert. Mittelfristig könnte der Gang zur Zulassungsstelle sogar ganz wegfallen. In Niedersachsen übernehmen einige Bürgerämter bereits die Kfz-Ummeldung, Bayern will prüfen, ob das in Zukunft möglich ist.

Die AvD-Umfrage im Überblick:

Hessen wird ab Februar 2009 uneingeschränkt ermöglichen, die Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb des Landes zu behalten. Diese am weitesten reichende Lösung hat sonst nur noch Schleswig-Holstein ins Auge gefasst, aber noch nicht abschließend entschieden. Momentan arbeiten die Zulassungsstellen und das Kraftfahrt Bundesamt an den technischen Voraussetzungen. Das zentrale Fahrzeugregister muss erst online gehen, so dass die Behörden untereinander vernetzt sind. Auf diesem Weg kommen dann auch die Versicherer an die neuen Adressdaten und können die Prämien entsprechend berechnen – denn die sind in den einzelnen Zulassungsbezirken (Stichwort: Regionalklassen) unterschiedlich.

In Baden Württemberg und Niedersachsen kann man bereits seit dem 1. September in einigen Regionen bei einem Wohnortwechsel sein Kennzeichen mitnehmen. In Rheinland-Pfalz soll dies ab dem Frühjahr 2009 möglich sein. Allerdings haben alle drei Länder die neue Regelung auf die Zulassungsbezirke begrenzt, die identische Unterscheidungskennzeichen haben. Das betrifft beispielsweise die Stadt und den Landkreis Heilbronn sowie Mainz oder Hannover (Stadt/Land). Darüber hinaus besteht in Niedersachsen in einigen Kommunen die Möglichkeit, die Fahrzeugpapiere direkt bei den Bürgerämtern ändern zu lassen.

Bayern startet am 1. November 2008 ein Pilotprojekt in der Stadt und im Landkreis Bayreuth. Nächstes Jahr soll dann entschieden werden, ob das Vorhaben bayernweit in kreisfreien Städten und Landkreisen mit gleichen Erkennungsbuchstaben umgesetzt wird. Es soll auch geprüft werden, ob die Meldeämter in Zukunft die Zulassungsbescheinigungen ändern können und die Bürger sich neben dem Kennzeichenkauf auch den Weg zur Zulassungsstelle und die dortige Gebühr sparen können.

In Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland wird aus den unterschiedlichsten Gründen darauf verzichtet, die Kennzeichen-Mitnahme zu gestatten.

Nordrhein-Westfalen argumentiert, die bisherige Regelung habe sich über Jahrzehnte bewährt und diene nicht zuletzt identitätsstiftend für die Kommunen und Kreise. Zudem seien Halterfeststellungen schwieriger, wenn das Kennzeichen mitgenommen würde. Das Verkehrsministerium von Sachsen-Anhalt befürchtet, die Bürgerinnen und Bürger könnten die Regelung missverstehen und ihre Kfz bei einem Umzug überhaupt nicht mehr ummelden. Dies würde zu Fehlern im Fahrzeugregister führen. Das zuständige sächsische Wirtschaftsministerium führt aus, es gelte, ein gewisses Maß an ordnungspolitischer und auch kommunaler Identität aufrecht zu erhalten. Das Kennzeichen stelle ein Stück Heimatverbundenheit dar. Mecklenburg-Vorpommern wendet ein, die Software für die Kfz-Steuer-Erhebung umzustellen, sei zu kostenintensiv und das Saarland möchte abwarten, bis die Diskussion um ein "lebenslanges Kennzeichen" abgeschlossen ist. Dann könne es eine bundesweit einheitliche Regelung geben.

Thüringen und Brandenburg haben sich noch nicht entschieden und für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen stellt sich die Frage nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

(el)

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