Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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AvD warnt: Verkleidungen sind oft ungeeignet zum Auto fahren

(Frankfurt am Main) - Ende Februar, genauer gesagt vom 19. bis zum 24. Februar 2009, stehen Teile Deutschlands wieder ganz im Zeichen des Karnevals. Vor allem die rheinischen Hochburgen Düsseldorf, Köln und Mainz feiern ausgelassen den Höhepunkt der "fünften Jahreszeit". Unabhängig davon, ob man von Karneval oder Fasching spricht, egal, ob man Helau oder Alaaf ruft, eins sollte klar sein: Sicherheit geht vor!

Kostümiert im Auto

Ein fantasievolles Kostüm gehört für die meisten zum Karneval wie der Rosenmontagszug und die Fröhlichkeit. Der AvD rät dazu, Kostüme, die die Bewegungsfreiheit stark einschränken oder gar die Sicht behindern, nicht beim Fahren zu tragen. Selbst geschneiderte Kostüme kann man schon im Vorfeld so anfertigen, dass man sie schnell an- und ausziehen kann oder zum Autofahren nur bestimmte Teil (beispielsweise die Gesichtsmaske) abnimmt. Auf jeden Fall sollte man sich vorher einmal mit Kostüm ins Auto setzen, um beim Fahrtantritt keine bösen Überraschungen zu erleben.

Leider immer wieder ein Thema: Alkohol am Steuer

Trotz gebetsmühlenartig wiederholter Warnungen passieren jedes Jahr zu Karneval besonders viele Unfälle durch Alkohol am Steuer. Der AvD rät dringend davon ab, nach dem Genuss von Alkohol Auto zu fahren, auch dann, wenn man sich selbst noch für fahrtüchtig hält. Das "Herantrinken" an Grenzwerte kann schnell schiefgehen. Die Bußgelder für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind zum ersten Februar noch einmal verschärft worden - Strafen bis zu 3000 Euro sind möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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