Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD weist auf besondere Verkehrsregeln im Ausland hin

(Frankfurt am Main) - In der beginnenden Urlaubssaison ist das Reisen mit dem Auto die erste Wahl. Wer also eine Fahrt ins Ausland plant, ob als Urlaubs- oder Geschäftsreise, ist gut beraten, sich vorab auch über die Eigentümlichkeiten der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen zu informieren. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist auf landestypische Besonderheiten bei den Verkehrsvorschriften hin.

Vorfahrt achten
Eine Vorfahrtsberechtigung wird in einigen Ländern mit andersfarbigen Symbolen angezeigt: In Dänemark gebieten weiße Dreiecke auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich "Vorfahrt achten". Ein gelbes Schild mit rotem Rand weist in Finnland auf den Vorrang des Querverkehrs hin, während in Schweden das gleiche Zeichen ein Durchfahrtsverbot anzeigt. Vor hohem Unfallrisiko warnt in Portugal und den Niederlanden ein dreieckiges Schild mit rotem Rand und einem auf der Seite liegenden Fahrzeug.

Parkmarkierungen beachten
Viele europäische Länder markieren mit farbigen Linien oder Flächen am Rand von Gehsteigen Bereiche, in denen Halten oder Parken gestattet ist, oder ein Parkverbot besteht. Gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand oder an den Randsteinen bedeuten, dass Parken nicht erlaubt ist. So etwa in Griechenland, Frankreich, Irland, Luxemburg oder den Niederlanden. Jedes Halten ist durch aufgemalte gelbe Doppellinien untersagt, was auch für einen kurzen Stopp gilt, um nach dem Weg zu fragen.
In Italien bedeuten weiße Linien freies Parken, blaue Linien hingegen stehen für gebührenpflichtiges Parken. Eine gelbe Linie weist auf Parkberechtigung für bestimmte Fahrzeuge hin. Österreich gibt mit blauen Markierungen vor, eine Parkscheibe oder ein Parkschein im Auto aufzulegen. Mit einzelnen gelben Linien an Schweizer Straßen sind Halteverbote ausgewiesen, gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot. Kroatien zeigt mit Linien am Straßenrand ebenfalls Parkverbote an. Dänemark verbietet Parken innerhalb eines Bereichs von 10 Metern (!) vor und hinter einer Kreuzung. Ein solcher Abstand gilt in Polen vor und hinter Fußgängerüberwegen.

Schweden kennzeichnet gebührenpflichtige Parkplätze durch Schilder mit der Aufschrift "Avgift". Steht dort "P-skiva" ist eine Parkscheibe auszulegen. "Förhyrda platser" oder "Boende" bedeutet, dass eine spezielle Parkbewilligung benötigt wird. In manchen Städten darf in bestimmten Zonen an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden und umgekehrt ("Datumparkering"). Wie in Dänemark ist Parken oder Halten 10 m vor jedem Zebrastreifen, Radfahrüberfahrt oder einer Kreuzung verboten.

Parkzonen beachten
Immer mehr europäische Länder richten in den größeren Städten weiträumige Parkzonen ein. Wer diese nicht beachtet, riskiert neben Bußen auch das Abschleppen. Da in einem solchen Fall das Fahrzeug vor Ort ausgelöst werden muss, drohen hohe Kosten.

Österreichs Hauptstadt Wien weist seit 1. März 2022 fast das gesamte Stadtgebiet als Kurzparkzone aus. Die Parkdauer ist einheitlich auf zwei Stunden von Montag bis Freitag von 9 bis zu 22 Uhr begrenzt. Die zu zahlenden Gebühren hat die Stadt Wien zwar nicht angehoben, durch die Ausweitung des Geltungsbereichs wird das "Parkpickerl" für Viele aber teurer.
Viele touristisch interessante Innenstädte Italiens dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden: In einer so genannten "Zona a traffico limitato" (ZTL) ist entweder der Fahrzeugverkehr ganz ausgeschlossen oder nur für bestimmte Berechtigte in engen Zeitfenstern möglich. Zu diesen privilegierten Personenkreisen zählen etwa Anwohner, Lieferanten und städtische Dienstleister. Ausnahmegenehmigungen für Touristen können im Einzelfall Hotels und Pensionen in der Zone vorab beantragen. Man sollte die Parkberechtigung schon zusammen mit der Unterkunft buchen. Auch Inhaber eines EU-Behindertenausweises können sich vorher über die Homepage der jeweiligen Stadt um eine Ausnahmegenehmigung bemühen.
Ausgeschildert sind die ZTL mit großen Tafeln, die wegen der vielen Informationen über die Ausnahmen und Zeitregelungen unkundige Besucher häufig eher verwirren als zweifelsfrei mitzuteilen, ob die Weiterfahrt erlaubt ist. Die Überwachung erfolgt bei Zonen zumindest in den größeren Städten mittels Videokameras, die in der Lage sind, die Kfz-Kennzeichen lückenlos zu erfassen. Der Abgleich mit den hinterlegten Ausnahmegenehmigungen ist dann jederzeit möglich. Eine Missachtung führt zu hohen Bußen. Übrigens: Jede nicht erlaubte Einfahrt wird als eigener Verstoß geahndet, so dass sich die einzelnen Beträge zu hohen Summen anwachsen können. Daneben kann auch das Parken in der Zone mit einer Buße belegt sein, wenn keine Einfahrtberechtigung bestand.
Die kroatische Stadt Zagreb hat ihr Gebiet in vier Parkzonen unterteilt. Dabei wird in einem Teil dieser Gebiete die Parkzeit begrenzt, in anderen oder Teilen von Zonen gilt ein spezielles Parkgebührensystem. Bei Überschreitung der maximalen Parkdauer oder Nichtzahlen der Gebühren sind Bußen fällig. Sowohl die Ausstellung von Parkberechtigungen als auch die Bezahlung ist online möglich. Jeder Zahlungsbeleg muss aufbewahrt werden. Der Betreiber der Parkraumbewirtschaftung verlangt das vom Nutzer als Nachweis für die Bezahlung des Parkens. Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage von Zagrebparking zu finden.

Kopenhagen (Dänemark) hat das Parken in weiten Teilen der Stadt von montags bis samstags gebührenpflichtig gemacht. Es gibt auch an ausgeschilderten Stellen Kurzparkzonen, die mit ausgelegter Parkscheibe benutzt werden dürfen. Lediglich von samstags 17 Uhr bis montags 8 Uhr kann man sein Fahrzeug im Stadtgebiet gratis abstellen.

Umweltzonen in europäischen Städten
Einfahrtsbeschränkungen in viele Städte unserer europäischen Nachbarn werden auch aus Gründen des Schutzes der Umwelt angeordnet. So dürfen nach Paris und Straßburg dauerhaft, und in andere französische Städte bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte nur Kraftfahrzeuge einfahren, die eine sogenannte CritAir-Plakette tragen. Die CritAir-Plakette ist für 4,51 Euro auf bestellbar und wird nach Deutschland verschickt. Die jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.

In Brüssel und Antwerpen sind ebenfalls erhebliche Einschränkungen bei Tripps mit Kraftfahrzeugen zu beachten. Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 sowie Benzinfahrzeuge mit Euro 0 oder Euro 1 sind dauerhaft ausgeschlossen. Es ist für nicht berechtigte Fahrzeuge möglich, eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zu erwerben. Die verpflichtende Vorab-Anmeldung bzw. notwendige Ausnahmegenehmigung eines Fahrzeuges erfolgt auf den dafür eingerichteten Seiten: Brüssel und Antwerpen.
Die Fahrt in das Stadtzentrum von Madrid ist nur mit der spanischen Umweltplakette "Destintivo Ambiental" erlaubt. Die entsprechenden Plaketten sind aktuell nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge vorgesehen. Weitere Informationen gibt es hier.

Barcelona weist das gesamte Areal innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr als Umweltzone (Zona Baixes Emissiones, ZBE) aus. Jeder, der mit seinem Wagen in die Stadt will, muss sich vorher registrieren lassen, auch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Benzinfahrzeuge der Abgasnorm Euro 0 bis Euro 2, Diesel mit Abgasnorm Euro 0 bis Euro 3, Motorräder und Mopeds mit Abgasnormen 0 und1. Allerdings können für solche Fahrzeuge zehnmal pro Jahr Tagestickets für je fünf Euro erworben werden, um doch einfahren zu dürfen.

Informationen zur Registrierung, die für zwei Jahre gilt und sieben Euro kostet sowie über die Tagestickets gibt es hier. Für Sevilla, Valencia und Valladolid kann bei erhöhter Konzentration von Luftschadstoffen zeitweise eine Verbotszone ausgewiesen sein.

Tempo 30 in der Stadt
Einige europäische Staaten senken die Regelgeschwindigkeit innerorts unter die üblichen 50 km/h: So ist in spanischen Gemeinden auf einer Fahrbahn für beide Richtungen 20 km/h, für jeweils eine Fahrbahn für jede Richtung 30 km/h und bei jeweils mindestens zwei Fahrbahnen für jede Richtung 50 km/h erlaubt. In Belgien ist auf den Straßen der Hauptstadt Brüssel generell ein Tempolimit von 30 km/h festgesetzt. Lediglich auf bestimmten Hauptstraßen gilt 50 km/h oder 70 km/h. In der Französischen Hauptstadt Paris ist ebenfalls 30 km/h für das Stadtgebiet die Regelgeschwindigkeit. Ausnahmen gelten für die Ringautobahn und große Zubringerachsen mit erlaubten 70 km/h und etwa die zentrale Champs-Elysées mit festgesetzten 50 km/h.

Was Wohnmobilfahrer beachten müssen
Campingurlaub mit Wohnmobilen wurde in den letzten Jahren immer beliebter. Die Vorteile mit einem solchen Gefährt, flexibel und beweglich, aber doch für sich zu bleiben, sind für Viele sehr überzeugend. Wer hohe Anschaffungskosten oder bei Neufahrzeugen lange Lieferzeiten scheut, kann auf Mietangebote zurückgreifen.
Seit Anfang 2021 benötigen alle Kfz über 3,5 t (auch Wohnmobile) in Frankreich an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck insgesamt drei spezielle Toter-Winkel-Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Diese Regelung gilt für alle Kfz über 3,5 t, auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne sind nur dann betroffen, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben.

Gespanne und Wohnmobile über 12 m Länge müssen in Spanien am Heck entweder mit einem großen Schild (130 cm x 25 cm) oder durch zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand, gekennzeichnet sein. Die Tafeln müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
Italien verlangt für jede nach hinten überstehende Ladung die Kennzeichnung mit einer 50 cm mal 50 cm großen rot-weiß schraffierten, reflektierenden und genormten Tafel. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, müssen beide seitlichen Ecken mit jeweils einer solchen Tafel gekennzeichnet sein. In Spanien gilt eine inhaltlich entsprechende Vorschrift.

Vorsicht beim Übernachten im Wohnmobil
Wer mit Auto, Anhänger oder Wohnmobil unterwegs ist und am Straßenrand übernachten will, muss aufpassen: Ausdrücklich untersagt ist das in Dänemark und den Niederlanden. Ausnahmsweise in Notsituationen geduldet wird das Nächtigen außerhalb von Campingplätzen in Österreich der Schweiz, Italien und Frankreich. An der Straße zu übernachten ist hingegen in Norwegen und Schweden erlaubt. Auch in Deutschland ist es nicht verboten, am Straßenrand eine nächtliche Ruhepause einzulegen, um fit und ausgeruht weiterzureisen. Wer sich auf Privatgrundstücke stellen will, und sei es ein Acker, muss immer vorher den Eigentümer fragen.

Besondere Regeln für Radfahrer
Will man sich im Urlaub sportlich bewegen und die Umgebung seines Urlaubsorts erkunden, ist das Fahrrad eine gute Wahl. Entweder nimmt man es auf den angebotenen Trägern am Auto mit oder leiht es vor Ort. Einige Länder machen für das Radfahren rechtliche Vorgaben. In Italien müssen alle Räder mit fester Beleuchtung ausgerüstet sein, auch Rennräder. Abnehmbare Batteriebeleuchtung wie in Deutschland, genügt nicht. Neben Bußgeldern bis über 100 Euro droht sogar die Beschlagnahme des Drahtesels.
Außerhalb italienischer Ortschaften müssen Radfahrer bei Nacht eine Warnweste tragen. Eine generelle Tragepflicht für Warnwesten gilt auch für Fahrten durch Tunnel. Wer in Portugal, Kroatien oder Frankreich nachts oder bei schlechter Sicht fährt, muss ebenfalls eine Warnweste überstreifen.
In Kroatien und in Schweden müssen Radfahrer unter 16 Jahren mit Helm fahren. Eine solche Helmpflicht schreibt Spanien außerhalb geschlossener Ortschaften für jeden Radler vor. Kinder dürfen in Portugal nur dann auf dem Fahrrad transportiert werden, wenn sie einen solchen Kopfschutz tragen.
Licht, Mobiltelefone und Reservekanister
Das Benutzen von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist überall in Europa untersagt. Viele europäische Länder haben die Vorschrift abgeschafft, am Tag mit Abblendlicht (oder Tagfahrleuchten) zu fahren. Jedoch ist dies in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern wie Kroatien immer noch vorgeschrieben.
Das Mitführen von Kraftstoffen in Reservekanistern ist auf Fähren nicht erlaubt. Die Balkanländer Rumänien, Bulgarien und Griechenland sowie Luxemburg verbieten das Mitführen von Reservesprit generell. In vielen Ländern sind 10 Liter in einem geeigneten und geprüften Behälter zugelassen, in einigen Staaten sogar 20 Liter. Der AvD empfiehlt, nicht mehr als 10 Liter mitzuführen. Ungarn hat kurzfristig, um den Tanktourismus aus den Nachbarländern einzudämmen, faktisch die Spritpreise für Ausländer erhöht. Die EU-Kommission überprüft gerade die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme.
Rauchverbote und Pflicht zu Rückhalteeinrichtungen zum Schutz der Kinder
Viele Länder verbieten mittlerweile das Rauchen im Auto zum Schutz minderjähriger Mitfahrer und Schwangerer. So etwa in Italien, aber auch Griechenland und Frankreich wollen dadurch Kinder vor Gesundheitsschäden bewahren. Dem Schutz von Kindern dient auch die nahezu europaweit vorgeschriebene Nutzung von Kindersitzen und Rückhaltesystemen für deren Transport. Dabei müssen in Irland, Mazedonien, Slowenien und Ungarn Kinder bis 12 Jahre in den entsprechenden Vorrichtungen immer auf den Rücksitzen transportiert werden. In Frankreich ist das bis zu einem Alter von 10 Jahren zu beachten, während in Luxemburg die Regel gilt, dass bei einer Körpergröße unter 1,50 m bis zum 17. Lebensjahr ein Rückhaltesystem Pflicht ist.

Vignetten und Mautboxen erhalten Autofahrer beim AvD
Viele der genannten Länder erheben Straßenbenutzungsgebühren in Form von Vignetten oder Autobahnmaut. Im Gegensatz zur aufgeklebten Vignette, die überall im jeweiligen Land gilt, wird Maut an Mautstellen erhoben. Um die Abwicklung für die Reisenden zu erleichtern, gibt es mittlerweile elektronische Mautboxen, die einem den Bezahlprozess an der einzelnen Station ersparen. Vignetten und Mautboxen für die verschiedenen europäischen Reiseländer bietet der AvD über seine Homepage an. Dort sind auch detaillierte Informationen zu Verkehrsvorschriften im Ausland zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Herbert Engelmohr, Leiter Unternehmenskommunikation Goldsteinstr. 237, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6606-0, Fax: (069) 6606260

(mw)

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