Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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AvD zum Ferienstart: Mietwagen-Angebote genau prüfen / In einigen Regionen Europas bereits Engpässe / Klauseln in Verträgen können Preistreiber sein / Keinesfalls Kindersicherheit vernachlässigen

(Frankfurt am Main ) - Die Sommerreisewelle rollt - in vier Bundesländern (Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) sind bereits Ferien - und viele Familien starten in den kommenden Tagen und Wochen in den Urlaub. Mietwagen-Firmen haben nun Hochkonjunktur und in einigen Regionen Europas sind Leihfahrzeuge bereits knapp. Im Sog der Wirtschaftskrise haben etliche Anbieter ihre Flotten verkleinert. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt deshalb, bereits vor dem Abflug in die Ferien einen Mietwagen zu buchen. Kurzentschlossene, die vor Ort ein Auto leihen möchten, könnten leer ausgehen.

Bei Vertragsabschluß gilt es, einiges zu beachten. Man sollte sich nicht von Billig-Angeboten blenden lassen, sondern stets Vertragsinhalte und Versicherungsumfang prüfen. Beispielsweise welche Fahrleistung, d.h. wie viele Kilometer inklusive sind, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und für welche Versicherungsart (Haftpflicht oder Vollkasko) diese ggf. vereinbart wird. Ein vermeintlich günstiger Leihwagen kann sich sonst als "Fass ohne Boden" entpuppen und die Urlaubskasse plündern.

AvD-Verkehrsrechtsexpertin Dorothee Lamberty rät zudem, nichts zu unterschreiben, was man nicht verstehen bzw. lesen kann. "Ist man der Landessprache nicht mächtig und kein Vertrag auf deutsch verfügbar, sollte man sich Hilfe suchen und beraten lassen. Auch auf Ausnahmeregelungen sollte man achten. Der Vollkaskoschutz kann bei Leihwagen eingeschränkt sein und deckt nicht immer automatisch alle Schäden ab." So kann z.B. die Nutzung von nicht befestigten Straßen ausgeschlossen sein. Werden Reifen, Scheiben oder der Unterboden bei einem Trip abseits befestigter Wege beschädigt, bleiben Mieter in diesem Fall auf den Kosten sitzen. "Wichtig ist auch, bei Empfang und Rückgabe des Fahrzeugs ein Übergabeprotokoll zu erstellen und bereits bei Übernahme des Leihwagens vorhandene Schäden genau festzuhalten", ergänzt AvD-Expertin Lamberty.

Der AvD appelliert, im Urlaub keinesfalls die Kindersicherheit zu vernachlässigen und rechtzeitig bei der Leihwagenfirma anzufragen, ob Kindersitze verfügbar sind. Diese können im Falle eines Unfalls Leben retten. Bis die Kinder 12 Jahre alt sind, beziehungsweise 1,50 m groß, ist in Europa gesetzlich vorgeschrieben, sie mit geeigneten Rückhaltesystemen zu sichern. Die Gewichtsangabe auf dem Kindersitz ist entscheidend. Schließlich sind nicht alle Kinder in jedem Alter gleich schwer. Seit April 2008 gelten EU-weit neue Prüfnormen für Kindersitze. Die roten Siegel mit den Zeichen ECE 44/03 oder 44/04 sind angenäht oder aufgeklebt. Ältere Modelle sollte man nicht nutzen und ggf. bei der Mietwagenfirma reklamieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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