AWO-Tarifvertrag Ost ist gültig
(Berlin) - Der langwierige Rechtsstreit zwischen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Ost und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über die Anwendung der Tarifverträge mit der AWO auf das Tarifgebiet Ost ist beendet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Gültigkeit dieser Verträge festgestellt und ihre Kündigung durch die AWO-Landesverbände Ost für nichtig erklärt. Das BAG hat der Willkür der AWO-Landesverbände Ost Einhalt geboten, sagte Ellen Paschke vom ver.di-Bundesvorstand. Damit sei für mehrere zehntausend AWO-Beschäftigte Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen worden. Diese würden jetzt mit Unterstützung von ver.di den ausstehenden Lohn einfordern.
Das Verhalten der AWO-Geschäftsführer Ost sei absurd: Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Verhandlungspartner nach zehn Jahren die gemeinsam verabredeten Regelungen für ungültig erklärt. Es ist gut, dass das BAG hier einen Riegel vorgeschoben hat, unterstrich Paschke.
Die fünf AWO-Landesbezirke in den neuen Ländern hatten gegen die Gewerkschaft ver.di geklagt, weil sie sich nicht an die zwischen ver.di und dem AWO-Bundesverband geschlossenen Tarifverträge für das Tarifgebiet Ost gebunden fühlten. Der AWO-Bundesverband habe kein Mandat zum Abschluss dieser Verträge gehabt. Parallel dazu hatten sie hilfsweise diese Tarifverträge gekündigt.
Quelle und Kontaktadresse:
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