Pressemitteilung | Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)

b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V. fordert: Bürokratie in der Lohnabrechnung abbauen

(Berlin) - Die Unterschiede zwischen dem Lohnsteuer- und dem Sozialversicherungsbeitragsrecht verursachen Monat für Monat einen immensen bürokratischen Aufwand bei der Lohnabrechnung für ca. 40 Millionen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber. Der b.b.h. Bundesverband e.V. sieht hier einen geeigneten Weg, um einen Teil der Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren. Eine Vereinfachung könnte zumindest schrittweise umgesetzt werden und würde sogar einkommensneutral möglich sein.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Bemessungsgrundlagen zu vereinheitlichen: Die Definition des Arbeitslohnes im Steuer- und Sozialversicherungsrecht weicht derzeit zum Teil erheblich voneinander ab und macht so das Lohnabrechnungswesen hochgradig kompliziert und fehleranfällig. Zum anderen müsste die Gesetzesanwendung in beiden Bereichen gleichzeitig in Kraft treten. Durch die unterschiedliche Betrachtung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht kommt es zu abweichenden Anwendungsmöglichkeiten, weshalb Neuregelungen gar nicht in der Praxis umgesetzt werden können. Rückwirkende Gesetzesänderungen müssen grundsätzlich vermieden werden. In vielen Fällen kommt es zwar zu einer Entlastung für den Arbeitnehmer - diese ist jedoch so geringfügig, dass der enorme Aufwand bei der Lohnabrechnung nicht gerechtfertigt ist.

Leider kommen für die Lohnabrechnung auch immer weitere neue Meldeverpflichtungen dazu. So wurde durch das zum 01.01.2010 eingeführte ELENA-Verfahren ein zusätzlicher Bürokratieaufwand geschaffen, der die Lohnabrechnung mit neuen gesetzlichen Aufgaben belastet, die niemand - weder der Lohnsteuerzahler noch der verantwortliche Arbeitgeber - gefordert hatte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.) Daniela Zeller, Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 19, 10117 Berlin Telefon: (030) 20455257, Telefax: (030) 20912940

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