Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

bad e. V. zu geplantem Heimbewohnerschutzgesetz für Niedersachsen: Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine Experimentierfelder für die Heimaufsicht / Andrea Kapp: "Funktionierende alternative Wohnformen für Senioren und Demenzkranke nicht gefährden"

(Hannover/Essen) - Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. hat an den Niedersächsischen Landtag appelliert, mit dem geplanten Heimbewohnerschutzgesetz funktionierende bestehende und neue alternative Wohnformen für Senioren wie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke nicht zu gefährden. "Landesweit gibt es bereits viele erfolgreich geführte Wohngemeinschaften und Projekte, die erwiesenermaßen qualitativ hochwertig und zur hohen Zufriedenheit von ihren Bewohnern und deren Angehörigen arbeiten," erklärte Andrea Kapp, bad-Geschäftsführerin Nord.
Durch Qualitätsmanagement der jeweils beauftragten Pflegedienste und deren MDK-Kontrollen für verpflichtende Transparenzberichte sei das Schutzbedürfnis der Bewohner/innen alternativer Wohnformen bereits erfüllt. "Im Interesse bestehender und neuer qualitätsgesicherter Wohnkonzepte für Senioren sollte die Politik im Gesetz klarstellen, dass diese nicht unter das Heimrecht fallen und allenfalls eine Anmeldung bei den Pflegekassen genügt," fordern die bad-Geschäftsführerin Nord und Mitglieds-Pflegedienste, die derartige WGs versorgen. Kapp: "Da bedarf es nicht weiterer Kontrollen und Auflagen durch die für solche Wohnmodelle nicht zuständige Heimaufsicht, wie sie der Gesetzentwurf nahelegt!"
Beispiele für von Dritten gut geführte Wohngemeinschaften für Senioren, die von jeweils beauftragten Pflegediensten qualitativ hochwertig ambulant betreut und versorgt werden, liefern niedersächsische bad-Mitglieder mehr als genug. So versorgt der Interkulturelle Sozialdienst (IKS) in der Landeshauptstadt bereits vier ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzkranke Ältere. IKS-Geschäftsführerin Jasmin Arbabian-Vogel, Hannovers "Unternehmerin des Jahres 2008": "Bewusst haben unsere demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohner, unterstützt von ihren Angehörigen, ambulant betreute WGs statt Pflegeheime gewählt, um so lange wie möglich einen weitestgehend selbstbestimmten normalen Alltag gemeinsam mit Altersgenossen zu erleben. Unser geschultes Betreuungs- und Pflegepersonal hilft ihnen dabei, diese besondere Lebensqualität genießen zu können." Maximal neun Demenzkranke pro WG werden rund um die Uhr von mindestens zwei IKS-Kräften nach der täglichen Grundpflege intensiv betreut und versorgt.
Keinesfalls dürfe der Landtag mit dem Heimbewohnerschutzgesetz die von der Fachwelt immer wieder geforderten und in Ländern wie Frankreich, England und den Niederlanden längst üblichen neuen Wohnformen für Ältere gefährden oder verhindern. Qualitätsauflagen erfüllten die engagierten Pflegedienste in Niedersachsen längst und gern, was durch ihre Bereitschaft zu Transparenz und MDK-Kontrollen belegt werde. Andrea Kapp abschließend: "Wer alternative Wohnformen für sinnvoll und gut erachtet, darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) Pressestelle Annastr. 58-64, 45130 Essen Telefon: (0201) 354001, Telefax: (0201) 357980

(mk)

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