BAG bemängelt den engen Zeitrahmen zur Modernisierung des Schuldrechts
(Berlin) - Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vor dem Rechtsausschuss des Bundestags am 2. Juli 2001 kritisiert der Handelsverband BAG die Zügigkeit, in der diese Reform durchgeführt werden soll. Hauptgeschäftsführer Prof. Johann D. Hellwege: Wir halten den Entwurf noch nicht für verabschiedungsreif. Einer großen Schuldrechtsreform sollte der notwendige größere Zeitrahmen beigemessen werden.
Hintergrund der Anhörung ist die Umsetzung verschiedener zivilrechtlicher EU- Richtlinien in nationales Recht. Die Verbindung der jetzigen umfassenden Reform des Schuldrechts mit der Umsetzung der EU-Richtlinien erzeugt einen Zeitzwang, der durch die Umsetzungsfrist der Richtlinien vorgegeben ist.
Hellwege: Es würde völlig ausreichen, zunächst die EU- Richtlinien wie in anderen Mitgliedsländern auch umzusetzen, um anschließend das begonnene, umfassende Reformvorhaben mit der notwendigen Gründlichkeit diskutieren zu können. Dies würde auch eine Einbettung in die europäischen Überlegungen eines EU- harmonisierten Schuldrechts ermöglichen.
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