Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

BAG-Urteil zeigt: Häusliche Pflege ist eine Baustelle für die nächste Legislatur

(Berlin) - "Gut, dass auf den letzten Metern der Legislaturperiode doch noch ein Pflegepaket auf den Weg gebracht wird," kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher die für heute früh erwartete Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge (GVWG). "Auch wenn es noch offene Baustellen gibt: Man darf die Reform nicht klein reden", so Neher.

Eine solche offene Baustelle ist das Thema häusliche Pflege. "Das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den osteuropäischen live-in-Kräften zeigt, wie dringlich die Förderung legaler Beschäftigungsverhältnisse ist," so der Caritas-Präsident.

Arbeitsbedingungen in der Pflege werden attraktiver

Die Pflegereform wird durch den Dreiklang von Tariftreue, besserer Personalausstattung und Kompetenzstärkung der Pflegekräfte dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege attraktiver zu gestalten. Das ist angesichts der Bedeutung des Berufs und des Personalmangels, der nicht erst seit der Pandemie in der Branche herrscht, dringend notwendig. "Nichts wünschen sich die Pflegekräfte sehnlicher als Entlastung. Das kann nur mit mehr Kolleginnen und Kollegen gelingen, die sich die Arbeit teilen," so Neher.

Positiv bewertet die Caritas vor allem, dass nur noch Pflegeanbieter zugelassen werden, welche einen eigenen Tarifvertrag vorweisen können oder sich mit ihrer Entlohnung unmittelbar an einem Tarifvertrag oder am Arbeitsvertragswerk der Kirchen orientieren. Das wird den Löhnen in der Pflege einen Schub geben. "Die ausdrückliche Orientierung an den guten Arbeitsbedingungen der kirchlichen Arbeitsverträge werten wir als Anerkennung der Leistungskraft des Dritten Weges," so Neher.

Höhere Kosten für Pflegebedürftige

Die Reform erreicht ein anderes wichtiges Ziel, die stetig steigenden Kosten für die Pflegebedürftigen zu begrenzen, hingegen nicht überzeugend. "Die Reform wird die Pflege im Heim vor allem dort teurer machen, wo bislang deutlich unter Tarif bezahlt wurde," so Neher. "Die bessere Bezahlung der Pflegekräfte und mehr Personal dürfen nicht ungebremst zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen", so Neher. "Die Pflegeversicherung muss hier zukünftig noch eine umfassendere Absicherung bieten."

Corona-Schutzschirm für Reha- und Mutter-Kind-Kliniken

Der Bundesrat wird heute auch den Corona-Schutzschirm für die Pflegeeinrichtungen verlängern. "Das ist insbesondere für die Einrichtungen der Tagespflege, die immer noch nicht wieder zu ihrer vollen Kapazität Pflegebedürftige empfangen können, überlebensnotwendig," so Neher.

Auch über die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, einschließlich der Einrichtungen für Mutter-Vater-Kind-Kuren, ist wieder ein Schutzschirm gespannt worden: Diese Einrichtungen können nun mit den Krankenkassen Mindereinnahmen und Mehraufwendungen verhandeln. "Nach sehr anspruchsvollen Monaten für Familien war es unvorstellbar, gerade die Einrichtungen im Regen stehen zu lassen, die Familien zur Seite stehen," so Neher. Die Einnahmeausfälle der Reha- und Kureinrichtungen müssen bis zum Jahresende kompensiert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Mathilde Langendorf, Pressestelle Berlin Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Fax: (0761) 200541 Hauptvertretung Berlin Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 284447-42, Fax: (030) 284447-55

(sf)

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