Bankenverband begrüßt Einigung über Viertes Finanzmarktförderungsgesetz
(Berlin) Wir begrüßen die Einigung im Vermittlungsausschuss des Bundesrates über das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, mit der das Verbot von Leerverkäufen nun vom Tisch ist, erklärte Dr. Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes deutscher Banken. Bundestag und Bundesrat sollten jetzt schnell zustimmen, damit das Gesetz am 1. Juli 2002 in Kraft treten könne.
Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz werde das deutsche Finanz- und Kapitalmarktrecht weiter modernisiert und der Weg der vorangegangenen Finanzmarktförderungsgesetze positiv fortgesetzt. Dies sei angesichts des stärkeren internationalen Wettbewerbs der Finanzmärkte unerlässlich. Nicht erledigte Aufgaben, wie die Modernisierung des Terminrechts, sollten bald in einem Fünften Finanzmarktförderungsgesetz erledigt werden.
Weber bedauerte besonders, dass es im Bereich der Terrorismusbekämpfung keine Einigung auf das von der Kreditwirtschaft vorgeschlagene alternative System gegeben habe. Wir haben ein sicheres, schnelles und vor allem kostengünstiges Verfahren zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten angeboten, das leider nicht aufgegriffen wurde, erklärte Weber weiter. Gegen einen elektronischen Zugriff auf Kontoinformationen bestünden nach wie vor erhebliche rechtliche Bedenken.
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