Bankenverband begrüßt EP-Entscheidung zu Basel II / Weber: Komitologie muss weitergehen
(Berlin) - Das Europäische Parlament hat heute (28. September) in erster Lesung die Richtlinie zur Umsetzung von Basel II verabschiedet. Die privaten Banken begrüßen die Entscheidung des Europaeischen Parlamentes. Damit sollte nach der Zustimmung des Rates einer pünktlichen Anwendung der neuen Eigenkapitalregeln durch die europäische Kreditwirtschaft ab Anfang 2007 nichts mehr im Wege stehen, erklärte Prof. Dr. Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes deutscher Banken. Unsere Institute haben sich dem Zeitplan gemäß sehr gut auf Basel II vorbereitet. Sie haben viel Geld in verbesserte Risikomanagementsysteme investiert. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Finanzmarktstabilität.
Vor diesem Hintergrund sei es irritierend, so Weber, dass aus den USA inzwischen Stimmen zu hören seien, wonach die amerikanische Seite Basel II möglicherweise später einführen wolle. Es dürfe aber keine Zeit verloren werden, das Projekt auch im internationalen Schulterschluss wie geplant voran zu bringen. Eine Aufweichung des Zeitplans beschädige zudem die Glaubwürdigkeit der Mitglieder des Baseler Ausschusses, die die Vorgaben für die Institute gemacht hatten.
Unbefriedigend, so Weber, sei die Beschränkung des Komitologieverfahrens auf europäischer Ebene bis Ende 2007. Diese Lösung greift zu kurz.
Aus Sicht des Bankenverbandes ist das Komitologieverfahren unverzichtbar, damit auch zukünftig flexibel und schnell die Basel II-Vorschriften angepasst werden könnten. Parlament, Rat und Kommission sind jetzt gefordert, in den nächsten zwei Jahren eine grundsätzliche Lösung zur Fortsetzung des Komitologieverfahrens zu entwickeln, forderte Weber.
Ziel von Basel II sei es unter anderem, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in Europa und international herzustellen. Dies werde allerdings erschwert durch die Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die die Richtlinie vorsehe. Hier sind die nationalen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden gefordert, für eine wettbewerbsneutrale Umsetzung und einheitliche Anwendung zu sorgen, so Weber weiter. Mit Blick auf Deutschland seien insbesondere einheitliche Anforderungen seitens des Gesetzgebers für die Eigenkapitalfreistellung innerhalb von Haftungsverbünden erforderlich. Insgesamt zeige das Problem Wahlrechte, dass Europa bei der Harmonisierung seiner Gesetze weiter voran schreiten müsse.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Burgstr. 28, 10178 Berlin
Telefon: 030/16630, Telefax: 030/16631399
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