Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Bankenverband zur Föderalismusreform / Reform der Finanzverfassung muss zügig begonnen werden

(Berlin) – Mit der Verabschiedung der Föderalismusreform durch den Bundestag hat die Koalition das erste große Reformpaket dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Prof. Dr. Manfred Weber, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken, sieht darin ein deutliches Signal für den Reformwillen der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen. „Die erfolgreiche Neugestaltung des deutschen föderalen Systems ist die Grundvoraussetzung für die Überwindung der politischen Selbstblockade und den Erfolg aller weiteren Reformvorhaben“, so Weber weiter.

Allerdings wurden in den letzten Wochen Kompromisse vereinbart, die dem Ziel der Entflechtung von Zuständigkeiten zuwiderlaufen. So dürfte die Vereinbarung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Hochschulbereich mit Veto-Recht die Tür für neue politische Kompromisse und Junktims öffnen. Ein abschließendes Urteil dieses Teils der Föderalismusreform wird deshalb erst möglich sein, wenn die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen im politischen Alltag wirksam werden, erklärte Weber.

Im Übrigen dürfe die Bundesregierung mit dem Einstieg in die zweite Stufe der Föderalismusreform jedoch nicht auf die Bewährung der rechtlichen Änderungen warten. Weber betonte, dass eine Föderalismusreform ohne eine Neuordnung der Finanzverfassung unvollständig sei. Er forderte die Bundesregierung daher auf, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nach dem Abschluss der ersten Stufe nun zügig die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Angriff zu nehmen und bis zum Ende der Legislaturperiode abzuschließen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

(sk)

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