Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
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Bankenverband zur Überarbeitung der Aufsichtsrichtlinie

(Berlin) - Zur Überarbeitung der Aufsichtsrichtlinie durch BaFin und Bundesbank erklärt Dr. Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken:

„Der Bankenverband begrüßt, dass BaFin und Bundesbank sich darauf geeinigt haben, ihre Zusammenarbeit weiter zu verbessern und die Aufgaben schärfer abzugrenzen. Die neu gefasste Aufsichtsrichtlinie schafft die notwendige Klarheit für die Banken“, erklärte Dr. Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Die Struktur der Aufsicht in Deutschland habe sich bewährt. Wichtig sei aber, dass die Arbeitsteilung präziser gefasst, und aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen berücksichtigt würden.

„Die Verständigung trägt den Bedürfnissen der BaFin Rechnung, die die Verantwortung für aufsichtliche Maßnahmen inne hat“, so Massenberg. Gleichzeitig führe sie zu mehr Effizienz bei der Aufsicht, da zusätzliche Sachverhaltsaufklärungen und vertiefende Analysen bei systemrelevanten und Probleminstituten zukünftig durch die Bundesbank erledigt würden. Massenberg geht davon aus, dass es auch im Bereich der bankgeschäftlichen Prüfungen, für die die Bundesbank zuständig ist, zu einer adäquaten Aufsichtspraxis kommen werde: Die Durchführung solcher Prüfungen durch die BaFin oder den Jahresabschlussprüfer solle auf absolute Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

„Mit der Einigung sollte ein Schlusspunkt unter die Diskussion über die Neugestaltung der nationalen Aufsicht gesetzt werden“, so Massenberg weiter. „Der Weg für eine schnelle Verabschiedung des Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetzes ist jetzt frei. Damit können endlich die vakanten Stellen in der Leitung der BaFin besetzt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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