Basel II / BVR fordert Änderungen bei der Behandlung gruppeninterner Kredite und Verbundbeteiligungen
(Berlin) - Jochen Lehnhoff, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), spricht sich für Korrekturen an den derzeitigen Entwürfen zur Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute Basel II in der EU aus. Anlässlich einer heutigen (22. November) Anhörung beim Europäischen Parlament wies Lehnhoff darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen zur Behandlung gruppeninterner Kredite sowie Verbundbeteiligungen nicht angemessen seien.
Im Zuge der aktuellen Überarbeitung der EU-Eigenkapitalvorschriften aufgrund von Basel II hat die EU-Kommission den Vorschlag unterbreitet, Kredite zwischen Mutter- und Tochterinstituten sowie zwischen Tochterinstituten innerhalb eines Konzerns von einer Eigenkapitalunterlegung freizustellen. Bislang müssen solche Kredite mit 1,6 Prozent Eigenkapital unterlegt werden. Eine solche allein zugunsten von konzernstrukturierten Institutsgruppen ausgestaltete Regelung hat erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil verbundstrukturierter Gruppen wie der Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur Folge, betonte Lehnhoff. Dabei sei eine unterschiedliche Behandlung von Forderungen innerhalb eines Konzerns und innerhalb einer verbundstrukturierten Gruppe, die über ein Institutssicherungssystem verfüge, nicht gerechtfertigt. Die Risikolage bei einem Institutssicherungssystem sei mindestens genauso gut wie innerhalb eines Konzerns mit Ergebnisabführungsverträgen und Patronatserklärungen. So sei es in der Bundesrepublik weder bei den Genossenschaftsbanken noch bei den Sparkassen je zu einem Ausfall gekommen. Die Regelung zur Behandlung gruppeninterner Kredite sollte daher auf Institute innerhalb eines Verbundes, die einem Institutssicherungssystem angehören, ausgedehnt werden, fordert Lehnhoff. Damit würden Wettbewerbsverzerrungen vermieden.
Darüber hinaus sei auch die vorgesehene Eigenkapitalunterlegung für Beteiligungen nach wie vor sehr hoch. Dadurch würden insbesondere genossenschaftliche Verbundgruppen mit ihren dezentralisierten Strukturen benachteiligt, die aufgrund ihrer Verbundstruktur so genannte strategische Beteiligungen an ihren Verbundunternehmen, wie zum Beispiel an Zentralbanken oder Rechenzentralen, halten. Diese Beteiligungen würden langfristig gehalten und dienten keinen spekulativen Zwecken. Lehnhoff plädierte dafür, diese Beteiligungen mit dem gleichen Eigenkapital zu unterlegen wie entsprechende Kredite.
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