Bauhauptgewerbe / Neue Mindestlöhne ab 1. September 2006
(Frankfurt) - Ab 1. September gelten neue, höhere Mindestlöhne im Baugewerbe. So sieht es der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vor. Für Facharbeiten erhöht sich der Mindestlohn West von 12,30 Euro auf 12,40 Euro, der Mindestlohn Ost bleibt mit 9,80 Euro unverändert. Die Mindestlöhne gelten zwingend für alle in Deutschland tätigen gewerblichen Arbeitnehmer unabhängig davon, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht.
Mit den höheren Mindestlöhnen wird ein wesentlicher Beitrag zu mehr Wettbewerb und stabiler Beschäftigung erreicht. Schmutzkonkurrenz und illegale Beschäftigung werden zurückgedrängt, sagt Dietmar Schäfers, stellvertretender Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und zuständig für das Bauhauptgewerbe. Mindestlöhne sind für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Unbezahlte Stunden darf es im Baugewerbe nicht geben, betont Dietmar Schäfers
Besonders wichtig sei das Prinzip des Lohns der Baustelle. Arbeitnehmer, die aus den östlichen Bundesländern nach Westdeutschland kommen, haben Anspruch auf mindestens den Mindestlohn West. Durch die Mindestlöhne gebe es keinen Grund mehr, den Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer auszutragen. Unternehmer, die sich gesetzeswidrig verhalten, müssten vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, fordert der stellvertretende IG BAU-Chef
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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