Bauindustrie begrüßt Entwurf zum Planungssicherstellungsgesetz
(Wiesbaden) - Das Bundeskabinett hat am 29. April auf Vorschlag des Bundesbauministeriums (BMI) und des Bundesumweltministeriums (BMU) den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Beide Ministerien wollen damit sicherstellen, dass eine Vielzahl wichtiger Vorhaben wegen der Corona-/COVID19-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Anderenfalls würde sich die Umsetzung dringend notwendiger Investitionen verzögern.
Derzeit fordern viele Planungs- und Genehmigungsverfahren die körperliche Anwesenheit von betroffenen Personen: Mit dem neuen Planungssicherstellungsgesetz sollen u. a. durch Online-Konsultationen Ersatzmöglichkeiten geschaffen werden. Das Gesetz ist bis zum 31. März 2021 befristet.
"Die Bauindustrie begrüßt den Entwurf des Gesetzes. Die vorgesehenen Regelungen sind unabhängig von "Corona-Zeiten" sinnvoll. Denn hierdurch wird die dringend notwendige Digitalisierung in der Verwaltung vorangetrieben", so Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen e.V. Bereits vor der Sondersituation aufgrund Corona war der Zustand der deutschen Infrastruktur besorgniserregend. Obwohl die öffentliche Hand ausreichend Mittel zur Verfügung stellt, können diese mangels genehmigter Projekte nicht effizient eingesetzt werden.
"Durch Corona hat sich dies zudem dramatisch verschlechtert: Laut einer Umfrage des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie haben fehlende Ausschreibungen/Nachfragen deutlich zugenommen; dies ist nicht zuletzt dadurch bedingt, dass Baugenehmigungsverfahren durch die Pandemie stillstehen", kommentiert Dr. Siebert.
"Aber auch unabhängig von dem Ausnahmezustand sollten die befristeten Sonderregelungen gelten und nach Beschleunigungsmöglichkeiten gesucht werden, um effektivere Planungsverfahren und die schnellere Umsetzung von Bauvorhaben zu fördern.", fordert Dr. Siebert.
So positiv die Beschleunigungsmöglichkeiten auch zu bewerten sind, befürchtet Dr. Siebert, dass insbesondere kleinere Kommunen mangels technischer Voraussetzungen die digitale Bekanntmachung nicht realisieren könnten. Insofern sei es wichtig, die Kommunen finanziell und durch Sachmittel zu unterstützen. Andernfalls verfehle das Gesetz seinen Zweck.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.
Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer
Abraham-Lincoln-Str. 30, 65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 97475-0, Fax: (0611) 97475-74