Pressemitteilung | en2x - Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.?V.

Bayerisches Sozialministerium verbietet Fußgängern und Radfahrern Einkauf im Tankstellenshop

(Berlin) - "Das bayerische Verkaufsverbot für Getränke und Nahrung ab 20 Uhr für Nicht-Autofahrer an Tankstellen ist lebensfremd. Statt veränderte Lebensgewohnheiten zu respektieren, gängelt der Staat seine Bürgerinnen und Bürger." Das sagte Klaus Picard, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), in einer ersten Bilanz drei Monate nach Einführung des Verkaufsverbots. "Bayern stellt sich zudem gegen alle anderen 15 Bundesländer, die liberalere Ladenschlusszeiten haben."

Seit Juni gilt in Bayern ein vom Sozialministerium ausgearbeiteter Vollzugshinweis für das Ladenschlussgesetz. Demnach dürfen in Tankstellenshops während der gesetzlichen Schließ-zeiten nur noch Autofahrer einkaufen. Das Tankstellenpersonal soll bei jedem Kunden prüfen, wie er auf das Tankstellengelände gekommen ist. Für Fußgänger und Fahrradfahrer sollen die Shop-Artikel nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig tabu sein.

"Die gesetzliche Regelung in Bayern für den Verkauf an Tankstellen während der Ladenschlusszeiten gibt es schon viele Jahre, und bislang sind alle Beteiligten damit gut ausgekommen. Der Sinneswandel des Ministeriums ist in unseren Augen Willkür, die sich gegen den Kunden richtet", führte Picard weiter aus. "Der Krankenschwester oder dem Busfahrer soll nach dem Nachtdienst der Durstlöscher verweigert werden, wenn diese Personen nicht mit dem Auto gekommen sind - das kann man keinem mehr erklären."

Quelle und Kontaktadresse:
Mineralölwirtschaftsverband e.V. (MWV) Alexander von Gersdorff, Pressesprecher Georgenstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 20220530, Telefax: (030) 20220555

(cl)

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