Pressemitteilung | BDG - Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V.

BDG begrüßt das Gesetzesvorhaben zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid (CCS)

(Bonn) - Der BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, der Nutzung unterirdischer geologischer Speicher zur dauerhaften Speicherung von Kohledioxid eine gesetzliche Grundlage zu geben. So ist Klarheit über Verfahren, Zuständigkeiten und Genehmigungen zu erlangen, wenn das Ziel, durch die CO2-Speicherung zur Klimaschonung beizutragen, erreicht werden soll. Nach Ansicht des BDG bietet die CO2-Speicherung in unterirdische geologische Speicher die Chance, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer globalen Verantwortung für die Klimaschonung nachkommt, ohne das Gebot der CO2-Vermeidung zu vernachlässigen. Dieses Gesetzesvorhaben bietet darüber hinaus die Chance, auf diesem zukunftsträchtigen Gebiet einen Know-how-Vorsprung zu erzielen.

In diesem Zusammenhang hält der BDG es für wichtig, den geologischen Sachverstand der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe - wie vorgesehen - einzubinden. Leider wurde auch die BGR seit Jahren nicht von einer Personalreduzierung verschont. Wenn ihr jetzt neue oder zusätzliche Aufgaben z. B. im Rahmen der CO2-Speicherung übertragen werden, so muß sie finanziell und personell in die Lage versetzt werden, diesen Aufgaben in der erforderlichen Qualität nachkommen zu können.

Das Gesetz stellt die Benennung der zuständigen Behörden der Länder in die Entscheidungskompetenz der Bundesländer, was voraussetzt, dass das geologische Fachwissen der Landesbehörden für die Erfüllung der im Gesetz vorgesehenen Aufgaben auch zur Verfügung steht. Häufig jedoch existieren Staatliche Geologische Dienste als eigene Fachbehörde nicht mehr, sondern sind - vollständig oder teilweise - in andere Behörden integriert, so dass der geologische Sachverstand und geowissenschaftliche Daten nicht mehr an einem Ort konzentriert vorhanden sind. Der BDG fordert daher die Länder auf, der Zersplitterung geowissenschaftlichen Sachverstandes entschieden entgegenzuwirken Darüber hinaus sind bundesweite Standards zur Behandlung geologischer Daten in den Landesbehörden erforderlich. Der Informationsfluss zwischen BGR und Länderdiensten ist sicherzustellen.

Um Konflikte mit der Nutzung der Geothermie zu vermeiden, sollte nach Auffassung des BDG auch die geothermische Nutzung des Untergrundes auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Die Geothermie kann einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung des Verbrauches fossiler Energieträger und damit zur Schonung des Klimas beisteuern und kommt weitgehend ohne CO2-Emissionen aus. Bei ihrer Nutzung ist größter Wert auf ein klares behördliches Genehmigungsverfahren und die Einbindung geologischen Sachverstandes zu legen. Auch dies setzt eine Stärkung der Staatlichen Geologischen Dienste voraus.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. (BDG) Pressestelle Lessenicher Str. 1, 53123 Bonn Telefon: (0228) 696601, Telefax: (0228) 696603

(el)

NEWS TEILEN: