Pressemitteilung | Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen e.V. (bdla) - Bundesgeschäftsstelle

bdla-Ehrenmitgliedschaft an Dr. Herbert Franken / Langjähriger Verbandsjustiziar am 24. April 2015 in Hannover geehrt

(Berlin) - Nach 43 Jahren Arbeit für den Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla und seine Mitglieder beendete Dr. Herbert Franken, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Bonn, zum 31. Dezember 2014 seine Tätigkeit als Justiziar für den Verband.

Auf Beschluss des Beirates des bdla wurde ihm am 24. April 2015 in Hannover in einer feierlichen Zeremonie die bdla-Ehrenmitgliedschaft verliehen.
Dr. Herbert Franken, Jahrgang 1939, studierte in Bonn, Köln, Innsbruck und Coimbra (Portugal) Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie. Die erste Referendar-Ausbildung absolvierte er ab 1966 im Stadtplanungsamt in Bonn, um dann nach dem zweiten Staatsexamen 1969 wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität in Bonn zu werden. Dort promovierte er dann auch zwei Jahre später mit dem Thema "Vereinbarkeit der Verstaatlichung mit dem EWG-Vertrag".

1971, im Jahr seiner Promotion, wählte der Beirat des Bund Deutscher Garten-Architekten BDGA unter dem damaligen Präsidenten Adolf Schmitt aus vier Bewerbern den RA Dr. Herbert Franken zum hauptamtlichen Geschäftsführer. Parallel hierzu gründete Dr. Franken als beim Landgericht Bonn zugelassener RA seine eigene Kanzlei.

1972 nannte sich der BDGA in BDLA, Bund Deutscher Landschafts-Architekten, um und folgte damit der international üblich gewordenen Berufsbezeichnung. Gleichzeitig spiegelte sich hierin natürlich auch der weit gewachsene Umgriff unserer planerischen Bemühungen, vom Garten und Park hin zur Landschaft. Die ersten Jahre waren geprägt von wichtigen Vorarbeiten für eine neue Honorarordnung, welche die GOGA und das LHV, die bis dahin geltenden Honorarregelungen, ablösen sollte - nämlich die nach vielen Novellierungen bis heute gültige HOAI, und der ganz grundsätzlichen Arbeit an ersten Länder-Architektengesetzen. 1976 erschien der von Dr. Franken verfasste Einführungskommentar "HOAI für Landschaftsarchitekten", der im Karl Krämer Verlag Stuttgart herausgebracht wurde, und der quasi bis heute die Basis für alle weiteren Kommentierungen dieser für die Profession so wichtigen Verordnung bildet.

Ein gut beratener Verband

1977 beendete Dr. Franken seine Tätigkeit als Geschäftsführer des BDLA, um sich stärker der Anwaltskanzlei, die zur Sozietät Dr. Franken & Grillo mit den Aufgabenschwerpunkten Bau- und Architektenrecht, Arbeits-und Wirtschaftsrecht ausgeweitet wurde, zu widmen. Er stand von nun an dem Verband und seinen Mitgliedern als Justiziar des BDLA zur Verfügung. Schwerpunkte seiner Arbeit waren die Beratung - und auch die Vertretung - des Verbandes in allen juristischen Fragen, bei der Novellierung und bei der Auslegung der HOAI, bei Vertragsfragen und - soweit zulässig - bei Musterverträgen, im Wettbewerbswesen und bei der Weiterentwicklung von GRW zu RPW, sowie bei Stellungnahmen des Verbandes zu Gesetzentwürfen. Auch bei behördlichen und gerichtlichen Verfahren oder Anhörungen hat Dr. Franken den bdla vertreten. Nicht weniger wichtig war die juristische Beratung bei der Berufshaftpflicht oder die Ausgestaltung der Rahmenverträge, die der Verband für seine Mitglieder abgeschlossen hat. Nach der Vereinigung beider deutscher Staaten war Dr. Franken eine wertvolle Hilfe beim Aufbau neuer Strukturen in den östlichen Bundesländern.

Aufgrund seines hohen Renommees wurde Dr. Franken nicht nur einmal auch von Auftraggeber-Seite und von Prüfinstanzen zu Rate gezogen. Dabei war oft Pionierarbeit zu leisten und juristisches Neuland zu betreten, wie beispielsweise bei der Abgrenzung von Planungsleistungen für Freianlagen versus Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen oder aber auch bei der Interpretation von Gesetzestexten.

Für die vielen Leistungen und Einsätze, die Dr. Herbert Franken über 43 Jahre hinweg für die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten in Deutschland erbracht hat, bedankte sich bdla-Präsident Till Rehwaldt. Er verlieh Dr. Herbert Franken für dessen langjähriges, herausragendes und unermüdliches Engagement für die Profession der Landschaftsarchitekten die bdla-Ehrenmitgliedschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA) Pressestelle Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin Telefon: (030) 2787150, Fax: (030) 27871555

(sy)

NEWS TEILEN: