bdla legt Eckpunkte zur Landschaftsplanung und zur Eingriffsregelung im künftigen Umweltgesetzbuch vor
(Berlin) - Bereits im Herbst 2007 will das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch vorlegen. Der bdla unterstützt das Ziel, ein Umweltgesetzbuch zu schaffen, da klar strukturierte und anwenderfreundliche Regelungen, ein EU-rechtstaugliches Gesetz sowie die Wahrung und Modernisierung der erreichten Standards und Qualitätsziele notwendig sind.
Zu den wichtigen naturschutzfachlichen Instrumenten Landschaftsplanung und Eingriffsregelung hat der bdla nun Eckpunkte für künftige Normen im Umweltgesetzbuch verfasst. Sie wurden mit vielen Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Planungspraxis erörtert und im Arbeitskreis Landschaftsplanung des bdla entwickelt.
Aus Sicht des bdla muss im UGB die Pflicht zur Darstellung und Begründung räumlich und sachlich konkreter Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie entsprechender Erfordernisse und Maßnahmen bestimmt werden und zwar durch die Landschaftsplanung. Diese Grundsätze müssen dem hohen Bedarf nach einer bundesgesetzlichen Regelung von Mindest- und Qualitätsstandards für die Landschaftsplanung Rechnung tragen. Zur Wahrung der länderspezifischen Planungskultur spricht sich der bdla aber dafür aus, den Ländern Gestaltungsspielraum zu lassen. Als unverzichtbarer Kern der Landschaftsplanung sind der regionale und der lokale Landschaftsplan zu bestimmen. Naturschutz und Landschaftspflege bedürfen einer eigenständigen Zielbestimmung durch die Landschaftsplanung auf überörtlicher und örtlicher Ebene.
Des weiteren bedarf es in punkto Eingriffsregelung eines abweichungsfesten allgemeinen Grundsatzes im UGB. Dieser soll bundeseinheitlich die vorrangige Pflicht der Vermeidung von Beeinträchtigungen und den Vorrang der Naturalkompensation beeinträchtiger Funktionen bei Eingriffen normieren. Damit trägt der Bundesgesetzgeber dem hohen Bedarf für ein Mindestmaß an Rechtseinheit bezüglich der Eingriffsregelung Rechnung.
Das Umweltgesetzbuch hat eine sehr hohe Bedeutung für die räumliche Umweltplanung und den Naturschutz. Mit dem Umweltfachrecht werden auch die beruflichen Grundlagen von Landschaftsarchitekten und Umweltplanern erheblich verändert. Mit den Eckpunkten bringen die Mitglieder des bdla ihre Kompetenz in die bereits laufenden politischen Beratungen ein. Der bdla steht hierzu bereits im Dialog mit dem Bundesumweltministerium und den zuständigen Bundespolitikern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA)
Pressestelle
Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin
Telefon: (030) 2787150, Telefax: (030) 27871555
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