Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR
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Befugnisse für Geprüfte Bilanzbuchhalter nicht erweitert

(Berlin) - Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 27. Oktober entschieden, die vorgesehene Befugniserweiterung für Geprüfte Bilanzbuchhalter aus dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz zu streichen. Damit ist er der Auffassung der Bundessteuerberaterkammer gefolgt, die sich aus Gründen des Verbraucherschutzes gegen die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen durch Geprüfte Bilanzbuchhalter ausgesprochen hatte. Auch die Finanzminister der Länder hatten gegen einen solchen Schritt votiert.

Für die jetzt anstehenden Beratungen zwischen Bund und Ländern zu den aus dem Gesetz herausgenommenen Änderungen im Steuerberatungsrecht bietet die Bundessteuerberaterkammer ausdrücklich ihren Sachverstand an. Allerdings dürften Umsatzsteuer-Voranmeldungen auch in Zukunft ausschließlich den Steuerberatern vorbehalten bleiben, weil sie umfassende Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts erfordern. Im Interesse der Steuerpflichtigen und der Allgemeinheit hatten der Bundesfinanzhof und der Bundesgerichtshof deshalb bereits gegen eine solche Befugniserweiterung für Geprüfte Bilanzbuchhalter entschieden. Probleme würde auch eine Zulassung von Kooperationen zwischen Steuerberatern und Geprüften Bilanzbuchhaltern auslösen, denn letztere unterliegen im Gegensatz zu Steuerberatern nicht der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799

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