Pressemitteilung | ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. - Büro Berlin

Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung: ZIA lehnt SPD-Vorschlag ab

(Berlin) - Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, lehnt den Vorschlag der SPD-geführten Bundesministerien zur Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung, entschieden ab. Demnach haben das Bundesumweltministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium vorgeschlagen, die Umlagefähigkeit auf 50 Prozent zu beschränken - dies soll sowohl für Wohn- als auch für Gewerbemietverhältnisse gelten.

"Dieser Vorschlag ist so, wie er auf dem Tisch liegt, nicht tragbar", sagt Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie- und Gebäudetechnik. "Der energetische Zustand von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien ist sehr heterogen und muss bei der Ausgestaltung der Umlagefähigkeit Berücksichtigung finden. Die begrenzte Umlagefähigkeit ist zu differenzieren: Je umfangreicher ein Gebäude bereits energetisch saniert ist, desto geringer muss der Teil des CO2-Preises beim Vermieter sein. Wenn ein Eigentümer bereits in eine energetisch hochwertige Immobilie investiert hat, sollte die volle Umlagefähigkeit möglich sein."

Sanierungen seien zudem bereits heute in vielen Fällen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Eine pauschale Begrenzung der Umlagefähigkeit, wie im Eckpunktepapier der SPD-Ressorts vorgesehen, würde dieses Problem weiter verstärken. Das Investor-Nutzer-Dilemma würde weiter vertieft. "Eigentümer brauchen viel mehr zusätzliche Möglichkeiten, um Sanierungen wirtschaftlich und technologieoffen durchführen zu können", so Hill. "Etwa durch die steuerliche Förderung für alle Arten von Immobilien und die deutliche Aufstockung der Förderung oder der Anrechenbarkeit von erneuerbaren Energien am Gebäude."

Quelle und Kontaktadresse:
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. André Hentz, Pressesprecher Leipziger Platz 9, 10117 Berlin Telefon: (030) 2021585-0, Fax: (030) 2021585-29

(cl)

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