Beherbergungssteuer: Beherbergungsbetriebe befürchten erhebliche Belastung und Umsatzverluste
(Aachen) - Der Rat der Stadt Aachen will demnächst über die Einführung einer sog. Beherbergungssteuer abstimmen. Mit einer Einführung der Beherbergungssteuer werden die Beherbergungsbetriebe unzumutbar finanziell und bürokratisch belastet. Der DEHOGA befürchtet Umsatzausfälle und negative Auswirkungen in der Stadt.
Der DEHOGA Nordrhein kritisiert massiv die geplante Einführung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Aachen. Wolfgang Winkler, DEHOGA Vorsitzender in Aachen: „Wir kritisieren zum einen die einseitige Belastung der Hotellerie. Darüber hinaus kann heute keiner der politisch Verantwortlichen überblicken, ob und wie sich die Bettensteuer auf die Hotellerie und auf andere Branchen wie Gastronomie, Handel, Verkehrsgewerbe und damit auf die gesamte Stadt auswirken wird. Dieses Vabanque-Spiel zu einem Zeitpunkt, in der die Branche erst langsam wieder auf die Füße kommt, lehnen wir ab.“ Die Beherbergungssteuer folgt den letzten Krisenjahren, deren Auswirkungen immer noch spürbar sind und birgt damit ein hohes Risiko für alle Hotel- und Unterkunftsbetriebe, denen dadurch erneut Umsatzrückgänge und sinkende Übernachtungszahlen drohen.
Nach dem, was bisher bekannt ist, soll jede entgeltliche Übernachtung im Stadtgebiet besteuert werden. Demzufolge betrifft die Steuer auch Privatzimmervermieter und Ferienwohnungen.
„Wenn eine Bettensteuer kommt, erwarten wir, dass die Beherbergungsbetriebe in Aachen bei der Umsetzung begleitet werden. Es ist nicht damit getan auf den Zimmerpreis eine zusätzliche Steuer zu verlangen. Die Gäste werden die Preiserhöhung nicht diskussionslos hinnehmen und wollen aufgeklärt werden, was angesichts des Fachkräftemangels zusätzlich eine große Herausforderung darstellen wird“, so Winkler. Aachen ist zudem auch wesentlich geprägt durch den Geschäftsreisetourismus. Unternehmen haben knappe Reisebudgets, die zudem mindestens ein Jahr im Voraus festgelegt sind.
Außerdem muss dringend geklärt werden, wie die Übernachtungen privater Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten seitens der Stadt erfasst und kontrolliert werden und welche Kontrollmaßnahmen in diesem Zusammenhang geplant sind, um einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die gewerbliche Hotellerie zu verhindern.
Gerechtfertigt ist die Bettensteuer ohnehin nicht. Hier wird der Gast auf dem Rücken des Betreibers eines Beherbergungsbetriebes oder einer Ferienunterkunft/Privatzimmers zur Kasse gebeten und zwar für nichts. Die Einnahmen einer solchen Beherbergungssteuer sind nicht zweckgebunden und fließen in den allgemeinen Haushalt. Gerade finanzschwache Kommunen sind gehalten, als erstes an den sog. freiwilligen Ausgaben zu sparen. Dazu gehört leider auch der Tourismus. Die Beherbergungssteuer dient daher nur dazu, Haushaltslöcher, warum auch immer diese entstanden sind und wer auch immer diese zu vertreten hat, zu stopfen.
„Warum sollen aber einseitig auf dem Rücken der Beherbergungsbetriebe und deren Gäste zusätzliche Gelder für den allgemeinen Haushalt generiert werden? Diese Frage sollte schon erlaubt sein zu stellen“, so Winkler weiter.
Eine solche Bettensteuer ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand für den Beherbergungsbetrieb verbunden. Er muss seine Kassensysteme ebenso wie seine Webseite neu programmieren, was mit weiteren Kosten verbunden ist, die Mitarbeiter müssen geschult, die Gäste informiert werden. An der Rezeption steht die nicht immer angenehme Auseinandersetzung mit dem Gast an, der auch wissen will, wofür er diese Steuer bezahlen soll. Der Beherbergungsbetrieb steht in der Pflicht, die Steuer beim Gast einzuziehen und im Zweifel haftet er auch dafür. Er muss regelmäßig eine Steuererklärung gegenüber der Kommune abgeben und die Steuer auf seine Kosten einziehen, treuhänderisch verwalten und zumeist quartalsweise an die Kommune abführen. Die Einführung einer solchen Steuer stellt für den Beherbergungsbetrieb daher ein weiteres Bürokratiemonster dar und das in Zeiten, in denen sich alle parteiübergreifend für Bürokratieabbau aussprechen. Die in allen Bereichen nach wie vor überbordende Bürokratie ist es, die den Unternehmen massiv zusetzt. Nicht nur, dass diese die Kosten in die Höhe treibt, auch die menschlichen Ressourcen sind vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels schlicht und ergreifend nicht vorhanden.
Zudem greift diese Steuer natürlich auch in das Preisgefüge des Beherbergungsbetriebes ein. Aktuell befindet sich Deutschland im Krisenmodus. Demzufolge leben wir in einer sehr preissensiblen Zeit. Der Gast, egal ob privat touristisch oder geschäftlich reisend, verfügt nur über ein gewisses Budget. Daher wird auch über den Preis entschieden, wo man hinfährt und übernachtet. Im Zweifel gehen daher die Hotelbetriebe mit dem Preis runter, um den Gast zu bekommen. Und von dem Preis des Hotels will der Staat auch noch seine Umsatzsteuer haben, die Buchungsportale nehmen on top 15% bis 20% und die Kreditkartenunternehmen verdienen auch 2% bis 3% mit.
Für die gewerbliche Hotellerie stellt sich zudem die zunehmende Problematik des ungleichen Wettbewerbs durch die sogenannte Grauhotellerie. Gemeint damit sind Ferienwohnungen und Privatzimmervermieter, die in den meisten Kommunen überhaupt nicht erfasst sind. Wie soll überprüft werden, ob diese auch ihrer Steuerpflicht nachkommen?
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss die Kommune durch geeignete Kontrollen nachweisen und sicherstellen, dass alle entgeltlichen Übernachtungen, egal ob privat oder gewerblich, gemeldet und besteuert werden. An einem solchen Kontrollmechanismus fehlt es in den meisten Kommunen. Der DEHOGA Nordrhein wird selbstverständlich darauf achten, dass, sollte eine Beherbergungssteuer eingeführt werden, auch die Stadt Aachen ihren Verpflichtungen nachkommt und die Steuer von allen, die eine entgeltliche Übernachtung anbieten, erhoben wird. Insofern bedeutet die Einführung einer solchen Bettensteuer auch Aufwand und damit Kosten für die Kommune.
Der DEHOGA Nordrhein hofft daher auf eine entsprechende Einsicht der politischen Entscheidungsträger und damit auf eine klare Absage an die Beherbergungssteuer.
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