Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Behörden kontrollieren Textilkennzeichnung!

(Köln) - In jüngster Zeit ist es wieder verstärkt zu behördlichen Kontrollen hinsichtlich falscher oder fehlender Textilkennzeichnung gekommen. So wurde z.B. gerade ein Kleidungsstück von der zuständigen Aufsichtsbehörde beschlagnahmt, weil auf dem Etikett nur das englische „Silk“ statt der vorgeschriebenen deutschen Bezeichnung „Seide“ stand.

Tatsache ist: Das Textilkennzeichnungsgesetz schreibt deutsche Bezeichnungen vor, zusätzliche Angaben in anderen Sprachen sind jedoch zulässig. Die Art der Bezeichnung ist vorgeschrieben (siehe Anhang des TKG). Zusätzliche Produktnamen (z.B. Lycra) dürfen verwendet werden, müssen aber von der Rohstoffangabe deutlich abgesetzt sein.

Das heißt: Sollte die Textilkennzeichnung fehlen oder falsch sein, ist dies ein Mangel, der zur Reklamation berechtigt – und zwar den Einzelhändler und auch den Endverbraucher. Zumindest der Händler muss dies allerdings unverzüglich nach Erhalt der Ware (Stichproben notwendig!) tun. Im Gegensatz zur Textilkennzeichnung ist dagegen die Pflegekennzeichnung freiwillig, muss dann allerdings korrekt sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Jürgen Dax, Geschäftsführer An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10

(sk)

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