Pressemitteilung | Verband des Klinikmanagements Deutschlands e.V. (VKD)
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Bei den Kliniken sparen, egal, was es kostet

(Berlin) - Die Finanzkommission Gesundheit hat am Montag dieser Woche 66 Vorschläge zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt. Alle Vorschläge seien in ihren Umsetzungsmöglichkeiten und Auswirkungen betrachtet worden. Demnach wird das zehnköpfige, von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Gremium vermutlich auch erkannt haben, welche gravierenden Auswirkungen einige dieser Vorschläge auf die Krankenhäuser haben werden.

Als Verband des Klinikmanagements sehen wir dabei auch den Zusammenhang mit dem gerade verabschiedeten Krankenhausreformanpassungsgesetz. Dieses Gesetz bürdet den Kliniken bereits erhebliche Kraftanstrengungen auf, die in der aktuellen Lage, in der 80 Prozent der Häuser mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, dafür sorgen werden, dass die Situation der stationären Versorgung nochmals kritischer wird – mit absehbaren Folgen auch für den ambulanten Bereich.

Schon in diesem Jahr tragen die Krankenhäuser mit einem Sparbeitrag in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zu Gunsten der GKV zur Sanierung der Kassen bei. Sie sind es nun erneut, die den größten Beitrag zur Sanierung der Kassenfinanzen tragen sollen. Ein Vorschlag ist, die Einnahmen durch eine Begrenzung der Erlöse an die Steigerung der Gesamtlohnrate zu deckeln. Das bedeutet, dass Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig finanziert werden sollen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Pflegebudgets der Kliniken wieder in das Fallpauschalensystem zurückzuführen, während gleichzeitig das KHAG die Berechnungssystematik dafür willkürlich ändert. In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass die den Krankenhäusern vorgeworfenen Kostensteigerungen hauptsächlich aus dem vom Gesetzgeber eingeführten Pflegebudget kommen. Die offenbar bevorstehende „Rückabwicklung“ lässt den Abbau von Pflegekräften mit viel „Begleitmusik“ erwarten.

Die Krankenhausreform führt zu einem großen Umbruch der Strukturen, dessen Ergebnisse heute noch nicht wirklich absehbar sind. Evaluierungen wesentlicher Regelungen, vom VKD immer wieder gefordert, fanden noch nicht statt und wurden nun erst einmal zugesagt – etwa zu den Pflegepersonaluntergrenzen als neuem Kriterium für die Leistungsgruppen sowie für die untaugliche Vorhaltefinanzierung. Während wir also bei dem großen Reformprojekt die tatsächlichen (nicht die gewünschten) Auswirkungen noch nicht genau kennen, kommen mit dem neuen Spargesetz weitere Regelungen hinzu, deren Auswirkungen – vor allem zwingend im Zusammenhang mit der Krankenhausreform zu evaluieren – ebenfalls nicht bekannt sind.

Positiv sehen wir, dass die Kommission auch die nicht kostendeckenden Beitragssätze für die Empfänger von Transfergeld thematisiert, die immerhin bis zu 12 Milliarden Euro im Jahr betragen und die zum größten Teil von den Versicherten der GKV zu stemmen sind. Die Hoffnung, dass die Koalition in den laufenden Haushaltsverhandlungen diesem Vorschlag der Kommission entsprechen wird, sind allerdings bei uns sehr gering.

Da den Kliniken die wichtige Einnahmeseite beschnitten wird, gleichzeitig eine Reform umzusetzen ist, die mit bereits erheblichen finanziellen Problemen bewältigt werden muss, werden weitere Krankenhäuser entweder Abteilungen schließen, Personal entlassen oder ganz aus der Versorgung ausscheiden müssen. Die Folgen werden die Bürger relativ schnell zu spüren bekommen, denn das Spargesetz soll ja bereits bis zum Sommer im Bundeskabinett beschlossen und dann schnell wirksam werden.

Grundsätzlich und kurz festgestellt handelt es sich nicht um Ideen, die den Krankenhäusern ermöglichen, Kosten zu sparen. Es werden weder Vorgaben und unnötige Regelungen abgesenkt noch werden sie von Bürokratie entlastet. Es handelt sich um eine reine Minderung der Erlösbasis in einer bekanntlich schwierigen Situation. Die Zeche zahlen die übrigbleibenden Krankenhäuser und die Patienten durch Ausscheiden von Kliniken bzw. durch Übernahme der Verluste durch kommunale Träger, soweit diesen das noch möglich ist, mit der Folge einer weiteren Erosion der finanziellen Situation auch vieler Kommunen und Landkreise. Während nicht einmal diese Unterstützung Häuser gemeinnütziger Träger haben.

In einem komplexen System wie der Gesundheitswirtschaft Kosten einzusparen oder, wie so oft, die Einnahmeseite der Leistungserbringer zu reduzieren, hört sich ähnlich an, es sind aber völlig unterschiedliche Ansätze. Das erkennt die Ministerin hoffentlich auch.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Klinikmanagements Deutschlands e.V. (VKD), Andreas Tyzak, Pressesprecher(in), Oranienburger Str. 17, 10178 Berlin, Telefon: 030 28885911

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