Bei Hartz IV-Unterkunftskosten klafft eine Lücke von 5,7 Mrd. Euro
(Frankfurt am Main/Berlin) - "Nach übereinstimmenden Berechnungen von Ländern und Kommunen muss sich der Bund ab dem nächsten Jahr in Höhe von 5,7 Mrd. Euro an den kommunalen Unterkunftskosten im Rahmen von Hartz IV beteiligen", so das Fazit des Präsidenten des Deutschen Landkreistages (DLT), Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), nach der Präsidiumssitzung am 12. September in Frankfurt am Main. "Damit klafft eine riesige Lücke zwischen den 2 Mrd. Euro, die Finanzminister Steinbrück im Bundesetat vorgesehen hat, und der wirklichen Kostenentwicklung. Zugleich steigen die Ausgaben für Hartz IV in den Arbeitsagenturen, Landkreisen und kreisfreien Städten unverändert an. Es ist daher höchste Zeit, dass der Bund für den Haushalt 2007 entsprechende Vorsorge trifft."
In diesem Herbst wird eine Entscheidung über die Höhe der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen von Hartz IV getroffen. Die Ausgaben der Arbeitslosengeld II-Empfänger für Wohnung und Heizung werden bis auf diese Bundesbeteiligung von den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. 2005 und 2006 hat sich der Bund jeweils mit knapp 4 Mrd. Euro beteiligt. Der Ansatz im Bundeshaushalt für 2007 sieht lediglich 2 Mrd. Euro vor.
"Wachsende Empfängerzahlen und Fehlanreize im Gesetz sorgen auch und gerade bei den Unterkunftskosten dafür, dass die veranschlagten Geldmittel bei Weitem nicht ausreichen", erklärte Duppré. "Schon in diesem Jahr wären eigentlich 5,7 Mrd. Euro nötig, um die steigenden Kosten abzudecken. Damit klafft im Bundeshaushalt eine Lücke von 3,7 Mrd. Euro, die nicht wegdiskutiert werden kann. Das ist keine politische Forderung, sondern reine Mathematik."
Der Verbandspräsident berichtete, dass man in vielen Landkreisen durch Hartz IV in Millionenhöhe zuzahle. "In den Kreisen stößt auf großes Unverständnis, dass die Bundesagentur bei den Kurzzeitarbeitslosen Überschüsse in fast zweistelliger Milliardenhöhe erwirtschaftet, die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit hingegen steigen."
Zudem wies der DLT-Präsident auf regionale Ungerechtigkeiten in der Finanzverteilung nach der geltenden Regelung hin: "Im derzeitigen System gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern, weil die Bundesbeteiligung nach einer bundesweit einheitlichen Quote verteilt wird, sich die Kosten allerdings regional zum Teil völlig unterschiedlich darstellen. Während manche Kommunen entlastet werden, muss in anderen Ländern Geld dazugeschossen werden." Daher muss nicht nur die Höhe der Bundesbeteiligung aufgestockt, sondern auch deren Verteilungsschlüssel auf die Landkreise und Städte in den einzelnen Bundesländern dringend geändert werden.
Dazu hätte der Deutsche Landkreistag einen eigenen Vorschlag vorgelegt. "Zunächst müssen die Zusatzlasten der einzelnen Bundesländer durch Hartz IV ausgeglichen werden, damit es durch die Reform keine Nettoverlierer wie derzeit etwa Rheinland-Pfalz gibt. Dafür benötigt man ca. 3,2 Mrd. Euro. Die darüber hinaus erforderlichen 2,5 Mrd. Euro können dann nach einem noch zu bestimmenden Schlüssel verteilt werden", so Duppré abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus
Daniela Willrodt, Referentin, Pressestelle
Lennéstr. 11, 10785 Berlin
Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400
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