Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Bei verzögertem Weinbezug ist Mahnung hilfreich - auf die Gefahr der Lagerung besonders achten

(Mainz) - Obwohl die Nachfrage nach Weißwein ungebrochen ist und einige Sorten erfreuliche preisliche Zuwächse erzielen konnten, ist in der Praxis immer wieder zu beobachten, dass die vereinbarten Bezugsfristen für Wein (oft sind sechs Wochen vereinbart) nicht eingehalten, ja sogar manchmal um Monate überschritten werden. Dies kann zum Beispiel bei Rotwein der Fall sein, aber auch vereinzelt bei weißen Sorten.

In aller Regel werden Verträge unter Berufung auf die Geschäftsbedingungen nach dem Kommissionärverband abgeschlossen. Diese sehen vor, dass bei nicht fristgerechter Abholung der Verkäufer den Kommissionär schriftlich mahnt. Dies ist nicht nur wegen des Abholtermins wichtig (und damit natürlich auch wegen der Zahlung für die Ware), sondern schon wegen des Übergangs der Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs.

Häufig herrscht bei den Winzern die Meinung vor, dass die Gefahr des Untergangs der Ware automatisch nach der vereinbarten Bezugsfrist auf den Käufer übergeht. Dies ist juristisch umstritten. Erst mit der Mahnung incl. einer direkten Terminsetzung durch den Winzer kann man jedoch sicher sein, dass die Gefahr der Lagerung auf den Käufer übergeht.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd fordert deshalb alle Winzer auf, in den Fällen, in denen Lieferverzug eintritt, allein schon zum Zweck der Absicherung des Lagerrisikos eine schriftliche Mahnung auszusprechen.

Zur Erleichterung der Mahnung haben die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz zusammen mit dem BWV und in Absprache mit den Verbänden der Kommissionäre und Kellereien in Rheinland-Pfalz ein Mahnformular entworfen, dass dem einzelnen Winzer die Mahnung und Inverzugsetzung seines Vertragspartners wesentlich erleichtert und seine Rechtsposition gerade auch in bezug auf das Lagerrisiko stärkt. Vordrucke sind bei den Bezirksgeschäftstellen in Alzey und Neustadt erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

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