Benachteiligung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen bei der Erbschaftsteuerreform vermeiden
(Berlin) - Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) begrüßt die auf dem gestrigen Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Finanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch festgelegten Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform, warnt jedoch ausdrücklich davor, die höheren Freibeträge für nahe Verwandte durch Mehrbelastungen für die Immobilien- und Wohnungsunternehmen zu finanzieren.
Wohnungs- und Immobilienunternehmen müssen bei Unternehmensnachfolgen anderen Unternehmenszweigen gleich gestellt werden, sagt der BFW-Geschäftsführer Alexander Rychter. Bei der Besteuerung von Betriebsvermögen dürfe es keinen Unterschied machen, ob Autos oder Wohnungen vermietet werden. Eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Unternehmenszweigen hätte eine erdrosselnde Wirkung und führe zur weiteren Abwanderung größerer Unternehmen ins steuerbegünstigte Ausland wie etwa Österreich.
Der BFW begrüßt zwar, dass die künftigen Freibeträge und Steuersätze so ausgestaltet werden, dass das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer - wie von der Politik zugesagt - nicht mehr als vier Mrd. Euro beträgt. Die Erbschaftsteuer darf jedoch nicht dazu führen, dass für nachfolgende Generationen der Betrieb eines mittelständischen Immobilienunternehmens in Deutschland keine Zukunftsaussicht mehr bietet, betont die BFW-Steuerreferentin Ira von Cölln.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Oliver Falk, Pressesprecher
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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