Beratungsleistungen in Praxen: Kinder- und Jugendärzte gegen private Kostenübernahme
(Köln) - "Unsere Beratungsleistungen werden auch weiterhin nicht privat abgerechnet - auch nicht bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten." Mit diesen Worten trat der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. med Wolfram Hartmann der Verunsicherung von Eltern entgegen, die befürchten, künftig zahlen zu müssen, wenn ihre Kinder etwa Fieberzäpfchen oder Nasentropfen verordnet bekommen.
"Alle Leistungen bei Kindern und Jugendlichen, die wir aufgrund von Beschwerden oder Krankheitssymptomen in unseren Praxen erbringen, sind Leistungen der GKV und werden nicht privat in Rechnung gestellt. Zahlen müssen Eltern erst in der Apotheke. Und zwar nicht-verschreibungspflichtige Medikamente bei Kindern nach vollendetem 12. Lebensjahr."
Diese neue Regelung, so Dr. med Wolfram Hartmann weiter, sei aus Sicht der Kinder- und Jugendärzte allerdings alles andere als sachgerecht: "Auch unter den nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten sind viele sinnvolle und in ihrer Wirkung gut belegte Präparate, z.B. Paracetamol, abschwellende Nasentropfen, hustenreizlindernde Präparate, Magen-Darm-Präparate, Kochsalz-Lösung zur Inhalation. Wir hätten uns gewünscht, sie auch Kindern über 12 Jahren künftig zu Lasten der GKV verordnen zu können. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn in ihrer Wirksamkeit nicht ausreichend abgesicherte Präparate grundsätzlich nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Dazu hätte der Gesetzgeber eine Negativliste erstellen müssen."
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: 0221/689090, Telefax: 0221/683204
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