Pressemitteilung | Deutscher Behindertenrat (DBR)

Bericht zur Barrierefreiheit: Deutscher Behindertenrat fordert Konsequenzen DBR-Sprecher Adolf Bauer: "Private Dienstleister stärker in die Pflicht nehmen."

(Berlin) - Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat ein gemeinsames Eckpunktepapier für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgelegt. "Es geht uns insbesondere um eine verbindlichere Einbindung der privaten Anbieter von Dienstleistungen. Sie müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, mehr Barrierefreiheit zu gewährleisten", sagte SoVD-Präsident und DBR-Sprecher Adolf Bauer am Dienstag in Berlin.

Das BGG trat im Jahr 2002 in Kraft. Das Gesetz soll die Benachteiligung von behinderten Menschen verhindern und Barrierefreiheit gewährleisten. Im Rahmen eines umfassenden Prozesses wurden die gesetzlichen Regelungen inzwischen evaluiert.

"Ohne eine gesetzgeberische Gesamtstrategie wird es schwer, Barrierefreiheit offensiv voranzubringen. Denn sie betrifft viele Lebensbereiche, dies gilt es zu berücksichtigen. Es ist eine gründliche Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes geboten", betonte Bauer. Der Verbandspräsident forderte zudem eine Reform weiterer Gesetze, die sich ebenfalls auf die Barrierefreiheit in Deutschland auswirken.

Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat des DBR für das Jahr 2014 übernommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Behindertenrat (DBR), c/o Sozialverband Deutschland e. V. Pressestelle Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: (030) 72 62 22-0, Fax: (030) 72 62 22-311

(sa)

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