Pressemitteilung | Landesmusikrat Berlin e.V.

Berliner Kulturfördergesetz: Informationsabend gibt Einblicke in aktuellen Stand des Beteiligungsprozesses

(Berlin) - Am Montag, 16. Juni 2025 lud die Berliner Kulturkonferenz zum ersten fachöffentlichen Informationsabend und zur Arbeit am Berliner Kulturfördergesetz ein. Mehr als 80 Akteur*innen aus Kunst, Kultur, Politik und Verwaltung kamen in der Spielstätte Ballhaus Prinzenallee zusammen, um sich über den aktuellen Stand eines breitaufgestellten und nun offiziell gestarteten, Beteiligungsprozesses zu informieren und gemeinsam in den Austausch zu treten.

Berlins Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sarah Wedl-Wilson, war an diesem Abend zu Gast und hat in ihrem Grußwort die Bedeutung eines gemeinsamen Prozesses bei der Entwicklung eines Kulturfördergesetzes unterstrichen:

„Wir müssen uns großen Fragen stellen: In welcher Kulturlandschaft wollen wir leben? Wie können wir gemeinsam ihre Zukunftsfähigkeit sicherstellen? Wie können wir deutlicher herausstellen, welche immense Bedeutung die Kultur für Berlin hat? Deshalb ist es so wichtig, dass Veranstaltungen wie die heutige stattfinden. Denn der Weg zu einem Kulturfördergesetz ist lang und nicht umsonst zu haben – das muss allen klar sein.

Ich halte eine Kulturagenda 2035 für essentiell und einen wichtigen Schritt. Die Agenda soll im Ergebnis dazu beitragen, die Verbindlichkeit von Entscheidungen zu erhöhen, Ressourcen zu bündeln und kontinuierlich auszurichten. Im besten Falle greifen die Entwicklung eines möglichen Kulturfördergesetzes und die Arbeit an der Kulturagenda 2035 ineinander.“

Im Fokus der Arbeit stand die Konstituierung von 15 Fachgruppen und die Vorstellung ihrer Koordinator*innen und Mitglieder, die gemeinsam in den kommenden Monaten durch ihre Expertise die inhaltlichen Grundlagen für das Kulturfördergesetz erarbeiten werden. Erste Einblicke in ihre jeweiligen Arbeitsfelder konnten bereits gegeben werden. Die Zwischenergebnisse der Fachgruppen werden für den Spätherbst 2025 erwartet.

Ziel des fachlich stabil angelegten Prozesses ist es, mit einem transparenten Verfahren tragfähige Grundlagen für ein Kulturfördergesetz zu entwickeln, welches die Zusammenarbeit zwischen Kunst, Politik und Verwaltung nachhaltig planbar macht und stärkt. Und gleichzeitig den in der Landesverfassung festgehaltenen Auftrag zur Förderung und zum Schutz des kulturellen Lebens in Berlin verbindlich sichert.

Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess sowie Möglichkeiten zur Beteiligung sind unter https://www.kulturfoerderngesetz.de/ zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesmusikrat Berlin e.V., Karl-Marx-Str. 145, 12043 Berlin, Telefon: 030 39731087

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