Berlins Zahnärzte sind gut weitergebildet / Patienten können noch beruhigter zum Zahnarzt ihres Vertrauens gehen
(Berlin) - Der erste große Schwung der Berliner Zahnärzte hat alle Nachweise für eine erfolgreiche Fortbildung vorgelegt. 99 Prozent aller verpflichteten Berliner Zahnärzte kamen dem nach. Das sind 2713 der insgesamt aufgeforderten 2738 Zahnärzte Berlins. Fünf Jahre lang hatten die zugelassenen oder angestellten Zahnärzte Zeit, in Seminaren und speziellen Veranstaltungen die erforderlichen Fortbildungspunkte zu sammeln. Dazu gehörten zum Beispiel Themen wie Implantate und Zahnersatz, Kiefergelenkserkrankungen sowie Kinderzahnheilkunde. Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin hat eine Vielzahl von Weiterbildungen - insgesamt 72 seit 2004 - durchgeführt und wird dies auch in Zukunft tun.
"Die Berliner Zahnärzte sind sehr gut fortgebildet. Das kommt direkt unseren Patienten zugute. Denn sie können sicher sein, dass ihr Zahnarzt nicht auf seinem Ausbildungsstand aus Universitätstagen stehen geblieben ist, sondern sich laufend weiterbildet", stellt Dr. Jörg-Peter Husemann, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, fest.
Hintergrundinformation:
Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur fachlichen Fortbildung im § 95d SGB V vorgeschrieben. Für Vertragszahnärzte, die nicht bereits am 30.06.2004 zugelassen waren, beginnt die Fünf-Jahres-Frist mit dem Datum der erstmaligen Zulassung; für die Zeit des Ruhens der Zulassung ist die Frist unterbrochen. Gleiches gilt für angestellte Zahnärzte. Sind die ersten fünf Jahre mit den erforderlichen Nachweisen der Fortbildung vorbei, beginnt ein neuer Fünfjahreszeitraum. So wird laufend das Fortbildungsniveau unter den Berliner Zahnärzten gesichert.
Wenn ein Zahnarzt seiner Nachweispflicht nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung gemäß Gesetz verpflichtet, das an den Zahnarzt zu zahlende Honorar in einem mehrstufigen Verfahren zu kürzen. Fruchten alle diese Sanktionen nicht und weigert sich der Kollege hartnäckig, seiner Fortbildungspflicht nachzukommen, droht nach 2 Jahren der Entzug der Zulassung.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin -Körperschaft des öffentlichen Rechts -
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