Besoldungs- und Versorgungsrecht bundeseinheitlich erhalten
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert CDU/CSU und SPD auf, sich in den Koalitionsverhandlungen für den Erhalt eines bundesweit einheitlichen Bezahlungssystems im Beamtenbereich auszusprechen. Einem Besoldungswettbewerb unter den Ländern erteilte ver.di eine strikte Absage.
Wir brauchen einen leistungsstarken, gut funktionierenden öffentlichen Dienst mit effizient eingesetzten Ressourcen, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die drohende Aufsplitterung in 17 unterschiedliche Regelungen müsste zwangsläufig zu ausufernder Bürokratie und einer Ungleichbehandlung der Beschäftigten in reicheren und ärmeren Ländern führen.
Bsirske wies auf den vorliegenden Entwurf eines Strukturreformgesetzes zur Weiterentwicklung und Modernisierung des Beamtenrechts hin. Dieser enthalte die sinnvollen bundeseinheitlichen Regelungen, eröffne jedoch einen größeren Gestaltungsspielraum für Bund und Länder, beispielsweise im Laufbahnrecht und in Fragen der Leistungsbezahlung. Damit werde eine Parallelität zum Tarifrecht öffentlicher Dienst hergestellt.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter, Pressesprecher
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Tarifrunde ÖPNV: ver.di ruft erneut zu Streiks in mehreren Bundesländern auf
- ver.di begrüßt Entschließungsantrag im Bundesrat für umfassende BAföG-Reform von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
- ver.di ruft Beschäftigte zur Teilnahme an Betriebswahlen 2026 auf – Werneke: „Demokratie endet nicht am Werkstor – Arbeitsbedingungen gemeinsam verbessern!“
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

