Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Besondere Belange der Landwirtschaft bei der Investition von Windanlagen berücksichtigen

(Mainz) - Im Rahmen einer Stellungnahme zur Neufassung der Hinweise für die Beurteilung der Errichtung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz (Windenergie-Rundschreiben) hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. seine alte Forderung wiederholt, dass die Belange der Landwirtschaft bei der Planung der Standorte entsprechend berücksichtigt werden müssen.

Es sei völlig praxisfern und unsinnig für die Investition in erneuerbare, umweltfreundliche Energien zusätzlich eine Ausweisung von Ausgleichsflächen vornehmen zu müssen und die Landwirte damit gleich doppelt zu strafen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. unterstütze daher die Erhebung von Ersatzgeldern. Allerdings müsse hierbei sichergestellt werden, dass diese Ersatzgelder nicht zum Ankauf landwirtschaftlicher Flächen sondern ausschließlich für die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vor Ort verwendet werden.

Außerdem müsse eine "Verspargelung" der Landschaft verhindert werden, in dem die Investitionen ausschließlich auf winhöffigen Standorten im Land konzentriert und durch die regionalen Raumordnungspläne planungsrechtlich vorgegeben werden. Darüber hinaus müsse bei jeder Investition die besondere Betroffenheit der ortsansässigen Landwirte und Winzer berücksichtigt werden. Schließlich sei die Landwirtschaft die am meisten von der Investition in Windanlagen betroffene Berufsgruppe.

Ein weiterer Kritikpunkt seien die Abstände in Bezug auf den vorbeugenden Immissionsschutz. Gegenüber Einzelhäusern - und damit auch Einzelgehöfte- soll lediglich ein Abstand von 500 m vorgeschrieben werden. Bisher wurde jedoch ein Abstand in Höhe von 1.000 Metern empfohlen. Es sei nicht hinnehmbar, dass diese Abstände für Windanlagen nun reduziert werden und deutlich näher als bisher an Einzelhäuser gebaut werden dürften. In seiner Stellungnahme fordert der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V., dass eine Reduzierung der Abstände auf 800 m zu Wohngebieten, Mischgebieten und Sondergebieten und 500 m zu Einzelhäusern keinesfalls umgesetzt werden darf. Vielmehr seien 1.000 m zu jeglicher Wohnbebauung einzuhalten.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. forderte daher die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, die vorgetragenen Kritikpunkte zu berücksichtigen und das Papier entsprechend anzupassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

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