Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Besteuerung von Pflanzenölen

(Hannover) - Im Dezember 2006 hatte der VfW in Kooperation mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) darauf hingewiesen, dass durch §50 Abs. 4 des seit dem 01. August 2006 geltenden Energiesteuergesetzes bei der Verwendung bestimmter Pflanzenöle erhebliche steuerliche Unsicherheiten bestanden. Nach der gesetzlichen Regelung gelten nur die Pflanzenöle als Biokraftstoff, die den Anforderungen der Vornorm DIN V 51605 mit Stand vom Juli 2006 entsprechen. Da dieser Norm aber nur Rapsöl zugrunde liegt, wären die vor allem für BHKW-Betreiber interessanten anderen Öle wie Sojaöl, Palmöl, Jathrophaöl usw. keine Biokraftstoffe im Sinne des EnergieStG und damit in vollem Umfang steuerpflichtig. Vor allem die temporäre Steuerbefreiung für Biokraftstoffe bis 31.12.2009 schien in Frage gestellt und hat Finanzierer sehr verunsichert.

Mit Erlass vom 17. Januar 2007 (Gesch.z.: III A 1 - V 9905/06/0001 stellt das Bundesministerium der Finanzen nunmehr klar, dass alle Pflanzenöle, die zum Antrieb von Gasturbinen oder Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach §3 EnergieStG verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden, bis zum 31.12.2009 grundsätzlich von der Energiesteuer befreit sind und in der Zeit danach auch, wenn Mindestnutzungsgrade wie bei BHKW mit fossilen Brennstoffen erreicht werden.

Somit kann sowohl für Betreiber als auch für Investoren vollkommene Entwarnung bezüglich energiesteuerlicher Risiken gegeben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Ständehausstr. 3, 30159 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

(el)

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